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Glossar: Begriffe von A - Z

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  • Die ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung (zwoH) fokussiert auf die gewünschten Ziele und Wirkungen finanzwirksamer Maßnahmen. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates werden also danach bewertet, ob die Wirkungen und die politischen und strategischen Ziele der finanzwirksamen Maßnahmen erreicht werden. Um den Erfolg und die Wirkungen zu messen, wird also nicht nur darauf geschaut, wieviel für einen bestimmten Zweck ausgegeben wird, sondern wieviel mit diesen Ausgaben erreicht werden kann. Dies geschieht auf der Grundlage wissenschaftlicher Verfahren und Erkenntnisse, die auf systematisch erhobenen und überprüfbaren Beobachtungen und Daten beruhen. Dies soll die Umsetzung des in der Bundeshaushaltsordnung festgeschriebenen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterstützen.

    Die Bundesregierung hat intensiv an der Weiterentwicklung der zwoH im Bundeshaushalt gearbeitet. Die bestehenden haushaltsrechtlichen Regelungen sollen durch die Praxis des Signalings und des Taggings ergänzt werden, um Grundlagen der Zielorientierung in der Haushaltsführung zu verankern. Mit dem Signaling werden den Aufgabenschwerpunkten in den Vorworten der Einzelpläne und Vorbemerkungen der Kapitel Nachhaltigkeitsziele zugeordnet. Mit dem Tagging werden die Haushaltstitel mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft. Die zentrale Rolle der zwoH in der Haushaltsführung des Bundes wurde in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung betont.  Dadurch soll ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung und Staatsmodernisierung geleistet werden.

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  • Zölle sind Abgaben, die auf Grund des Gemeinsamen Zolltarifs auf eingeführte Waren erhoben werden.

    Die Tatsache, die die Entstehung und Erhebung eines Zolls begründet, ist grundsätzlich die Überführung der Ware in den freien Verkehr (= Einfuhr im wirtschaftlichen Sinne; Grundsatz des Gebiets- oder Wirtschaftszollsystems). Diese setzt eine Zollanmeldung zur Überführung der gestellten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr voraus.

    Das Aufkommen an Zöllen beträgt regelmäßig rund 5 Mrd. Euro.

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