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Glossar: Begriffe von A - Z

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  • Spread (von englisch spread = Spanne) bezeichnet in der Finanzwirtschaft die Differenz zwischen zwei zu vergleichenden Kapitalmarktgrößen. Unter Zins-Spread wird allgemein die Differenz zwischen zwei Zinssätzen beziehungsweise Renditen verstanden; üblicherweise wird damit der Auf- beziehungsweise Abschlag auf einen Referenzzinssatz bezeichnet. Im Euroraum bilden beispielsweise u. a. die Renditen von Bundeswertpapieren, die als weitgehend risikolose Anlageinstrumente betrachtet werden, diese Vergleichsgröße.

    Inhalt

    Allgemeines

    Für die Höhe eines Zins-Spreads kann es verschiedene Gründe geben, i. d. R. sind unterschiedliche Laufzeiten und Kreditqualitäten ausschlaggebend.

    Die Differenz zwischen den Kosten von Kapitalmarktinstrumenten mit langen und kurzen Laufzeiten, d. h. zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen, wird als Steigung der Zinsstrukturkurve bezeichnet und stellt einen wichtigen Indikator zur Beurteilung der zukünftigen Entwicklung der Finanzmärkte und der Wirtschaft dar.

    Der Vergleich der Renditen von Kapitalmarktinstrumenten mit gleicher Laufzeit aber unterschiedlicher Kreditqualität wird oft als „Credit Spread“ (bonitätsabhängige Risikoprämie) bezeichnet: Es ist z. B. üblich, bei einer Anleihe nicht die absolute Rendite anzugeben, sondern vielmehr die Renditedifferenz zwischen der (risikotragenden) Anleihe und einer als weitgehend risikolos angesehenen Staatsanleihe bester Bonität.

  • Zölle sind Abgaben, die auf Grund des Gemeinsamen Zolltarifs auf eingeführte Waren erhoben werden.

    Die Tatsache, die die Entstehung und Erhebung eines Zolls begründet, ist grundsätzlich die Überführung der Ware in den freien Verkehr (= Einfuhr im wirtschaftlichen Sinne; Grundsatz des Gebiets- oder Wirtschaftszollsystems). Diese setzt eine Zollanmeldung zur Überführung der gestellten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr voraus.

    Das Aufkommen an Zöllen beträgt regelmäßig rund 5 Mrd. Euro.

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