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Glossar: Begriffe von A - Z

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  • Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) wurde am 14. Dezember 1960 von zwanzig Staaten in Paris gegründet. Sie ist aus der OEEC (Organisation for European Economic Co-operation) hervorgegangen, um nach dem 2. Weltkrieg ein gemeinsames Konzept zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und umzusetzen.

    Die OECD ist heute ein bedeutendes Forum für einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedsländern über aktuelle gemeinsame wirtschaftliche Probleme. Zu ihren wichtigsten Aufgabenbereichen gehören ökonomische Analysen und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Entwicklungspolitik, Handel, Kapitalverkehr und Steuerwesen, Arbeitsmarkt, Umwelt, Bildung und Wissenschaft.

    Die fachliche Arbeit findet in rund 200 Ausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Die OECD hat derzeit 38 Mitgliedstaaten.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) ist innerhalb der Bundesregierung für die OECD federführend (außer für den OECD-Haushalt – Bundesministerium der Finanzen (BMF)).

    Weitere Informationen

  • Als "Öffentlich-Private Partnerschaft" bezeichnet man die Kooperation von Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft beim Entwerfen, bei der Planung, Erstellung, Finanzierung, dem Management, dem Betreiben und dem Verwerten von zuvor meist allein in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen. Öffentliche-Private Partnerschaften stellen somit eine Beschaffungsalternative für den Staat zur herkömmlichen Eigenrealisierung dar.

    Voraussetzungen

    Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) kommen in Betracht, wenn öffentliche Leistungen dadurch besser, insbesondere effizienter, schneller und kostengünstiger bereitgestellt werden können als bei herkömmlicher Eigenrealisierung.

    Um die Beschaffungsalternativen ÖPP und herkömmliche Eigenrealisierung miteinander vergleichen zu können, werden sämtliche Kosten einer Maßnahme - im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise - über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg vorab analysiert, also neben den Anfangsinvestitionen auch die Folgekosten wie Betriebs- und Instandhaltungskosten einschließlich der Finanzierungskosten gegenüber gestellt. Ebenso ist eine ausgewogene und sachgerechte Risikoverteilung von zentraler Bedeutung. Danach sind jedem Partner die Risiken zuzuweisen, die er am besten beherrschen kann. Durch diesen Lebenszyklusansatz bietet ÖPP erhebliche Potentiale zur Hebung von Effizienzvorteilen.

    Ob eine ÖPP-Realisierung die bessere, insbesondere wirtschaftlichere Alternative gegenüber einer herkömmlichen Beschaffung darstellt, muss nach § 7 Bundeshaushaltsordnung und den Grundsätzen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung in jedem Einzelfall geprüft werden.

    ÖPP ist daher kein Instrument, um Investitionen in Zeiten knapper Kassen zu realisieren. Es geht vielmehr um eine effiziente Bereitstellung hochwertiger Leistungen für Staat und Bürgerinnen und Bürger.

    Rahmenbedingungen

    Durch die Verabschiedung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes im September 2005 wurden die Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften deutlich verbessert.

    Durch Runderlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2011 wurde ÖPP als mögliche Realisierungsvariante in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) verankert. ÖPP ist damit als Beschaffungsvariante bei der Analyse der Bedarfsdeckungsmöglichkeiten einzubeziehen.

  • Eine Steuer mit dem Namen "Ökosteuer" gibt es nicht. Der Begriff wird jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch für die Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der "Ökologischen Steuerreform" verwendet.

    Allgemeines

    Am 1. April 1999 trat mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform in Kraft. Dadurch wurden die Mineralölsteuersätze auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor. Mit dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wurde die fünfte Ökosteuerstufe modifiziert. Damit war das Projekt "Ökologische Steuerreform" abgeschlossen. Seitdem ist es zu keiner weiteren Erhöhung der Steuersätze gekommen.

    Ziel der Ökologischen Steuerreform war es, den Faktor Energie durch eine steuerliche Verteuerung von Kraft- und Heizstoffen und Strom zu belasten und dadurch Anreize zum Energiesparen zu setzen und den Faktor Arbeit durch eine Senkung und Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung mit dem erzielten Steuermehraufkommen zu entlasten und dadurch zu besseren Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt beizutragen.

    Die steuerlichen Veränderungen im Rahmen der Ökologischen Steuerreform tragen im Übrigen maßgeblich zur allgemeinen Konsolidierung des Bundeshaushaltes bei.