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  • OECD

    Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) wurde am 14. Dezember 1960 von zwanzig Staaten in Paris gegründet. Sie ist aus der OEEC (Organisation for European Economic Co-operation) hervorgegangen, um nach dem 2. Weltkrieg ein gemeinsames Konzept zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und umzusetzen.

    Die OECD ist heute ein bedeutendes Forum für einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedsländern über aktuelle gemeinsame wirtschaftliche Probleme. Zu ihren wichtigsten Aufgabenbereichen gehören ökonomische Analysen und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Entwicklungspolitik, Handel, Kapitalverkehr und Steuerwesen, Arbeitsmarkt, Umwelt, Bildung und Wissenschaft.

    Die fachliche Arbeit findet in rund 200 Ausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Die OECD hat derzeit 36 Mitgliedstaaten.

    Das BMWi ist innerhalb der Bundesregierung für die OECD federführend (außer für den OECD-Haushalt – BMF).

    Weitere Informationen

    • zur Internetseite der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Öf­fent­lich-Pri­va­te Part­ner­schaf­ten (ÖPP)

    "Öffentlich-Private Partnerschaft" heißt Kooperation von Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft beim Entwerfen, bei der Planung, Erstellung, Finanzierung, dem Management, dem Betreiben und dem Verwerten von zuvor allein in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen. Öffentliche-Private Partnerschaften stellen somit eine Beschaffungsalternative des Staates zur herkömmlichen Eigenrealisierung dar.

    Inhalt

    • Voraussetzungen
    • Rahmenbedingungen
    Voraussetzungen

    Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) kommen in Betracht, wenn öffentliche Leistungen dadurch besser, insbesondere effizienter, schneller und kostengünstiger bereitgestellt werden können als bei herkömmlicher Eigenrealisierung.

    Bei ÖPP werden sämtliche Kosten einer Maßnahme – im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise - über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg vorab analysiert, also neben den Anfangsinvestitionen auch die Folgekosten wie Betriebs- und Instandhaltungskosten einschließlich der Finanzierungskosten. Ebenso ist eine ausgewogene und sachgerechte Risikoverteilung von zentraler Bedeutung. Danach sind jedem Partner die Risiken zuzuweisen, die er am besten beherrschen kann. Durch diesen Lebenszyklusansatz bietet ÖPP erhebliche Potentiale zur Hebung von Effizienzvorteilen.

    Ob eine ÖPP-Realisierung die bessere, insbesondere wirtschaftlichere Alternative gegenüber einer herkömmlichen Beschaffung darstellt, muss nach § 7 Bundeshaushaltsordnung und den Grundsätzen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung in jedem Einzelfall geprüft werden.

    ÖPP ist daher kein Instrument, um Investitionen in Zeiten knapper Kassen zu realisieren. Es geht vielmehr um eine effiziente Bereitstellung hochwertiger Leistungen für Staat und Bürgerinnen und Bürger.

    Rahmenbedingungen

    Durch die Verabschiedung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes im September 2005 wurden die Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften deutlich verbessert.

    Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des BMF wurde 2008  die ÖPP Deutschland AG als Beratungsgesellschaft für ÖPP-Projekte der Öffentlichen Hand gegründet. Ziel ist es, die Beschaffungsvariante ÖPP stärker zu etablieren und das dazu erforderliche Wissen zu vermitteln. Der Bund sowie 150 Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber haben mit der ÖPP Deutschland AG eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, über die ÖPP-Beratungsleistungen kurzfristig, flexibel und wirtschaftlich abgerufen werden können.Durch Runderlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2011 wurde ÖPP als mögliche Realisierungsvariante in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) verankert. ÖPP ist damit als Beschaffungsvariante bei der Analyse der Bedarfsdeckungsmöglichkeiten einzubeziehen.

    Weitere Informationen

    • zur Seite der Partnerschaft Deutschland
  • Öko­steu­er / Öko­lo­gi­sche Steu­er­re­form

    Eine Steuer mit dem Namen "Ökosteuer" gibt es nicht. Der Begriff wird jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch für die Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen  im Zusammenhang mit der "Ökologischen Steuerreform" verwendet.

    Allgemeines

    Am 1. April 1999 trat mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform in Kraft. Dadurch wurden die Mineralölsteuersätze auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor. Mit dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wurde die fünfte Ökosteuerstufe modifiziert. Damit war das Projekt "Ökologische Steuerreform" abgeschlossen. Seitdem ist es zu keiner weiteren Erhöhung der Steuersätze gekommen.

    Ziel der Ökologischen Steuerreform war es, den Faktor Energie durch eine steuerliche Verteuerung von Kraft- und Heizstoffen und Strom zu belasten und dadurch Anreize zum Energiesparen zu setzen und den Faktor Arbeit durch eine Senkung und Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung mit dem erzielten Steuermehraufkommen zu entlasten und dadurch zu besseren Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt beizutragen.

    Diese Ziele bestehen weiterhin fort. Die steuerlichen Veränderungen im Rahmen der Ökologischen Steuerreform tragen im Übrigen maßgeblich zur allgemeinen Konsolidierung des Bundeshaushaltes bei.

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