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Glossar: Begriffe von A - Z

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  • Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch das Umlageverfahren finanziert. Dabei decken die aktuellen Einnahmen (Beiträge und Bundeszuschuss) die laufenden Rentenzahlungen und sonstigen Ausgaben. Dafür erwerben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler den Anspruch, später selbst eine Rente zu erhalten, die dann von der nachkommenden Generation finanziert wird. Die eingehenden Beiträge werden also unmittelbar für die Finanzierung der Ausgaben verwendet und nicht für künftige Renten angespart.

  • Der Euro ist in Deutschland offizielles Zahlungsmittel. Sofern in Rechnungen andere Währungen angegeben wurden, sind diese zur Anmeldung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt in Euro umzurechnen. Dazu dienen die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Das sind die Durchschnittskurse eines Monats, die das Bundesministerium der Finanzen öffentlich bekannt gibt.

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  • Der Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex = UZK) mit den dazugehörigen Durchführungs- und Übergangsvorschriften ersetzt seit 1. Mai 2016 den bis dato gültigen Zollkodex.

    Der UZK ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission legt der UZK die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten europäischen Zollrechts fest und zwar insbesondere durch

    • eine weiter vereinheitlichte und vereinfachte Verfahrensweise zum Abbau von Hemmnissen für einen fairen internationalen Handel
    • die schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren sowie von gemeinsamen Datenbanken
    • ein modernisiertes Risikomanagement zum Schutz vor unlauterem und illegalem Handel bei gleichzeitiger Unterstützung der legalen Wirtschaftstätigkeit.

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