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Gesetze und Gesetzesvorhaben

Hier erhalten Sie Informationen zu Gesetzesvorhaben sowie besonders bedeutsamen Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Referentenentwürfe

Von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlagen werden im Regelfall durch die Bundesministerien und dort insbesondere auf Referatsebene erarbeitet. Die heutigen Referatsleiterinnen und Referatsleiter wurden bis zum April 1981 als Referenten und die heutigen Referentinnen und Referenten als Hilfsreferenten bezeichnet. Daher leitet sich der noch heute gebräuchliche Begriff „Referentenentwurf“ für noch nicht von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwürfe ab. Neben den Referentenentwürfen zu Gesetzesvorhaben sind hier gegebenenfalls auch Entwürfe von besonders bedeutsamen Verordnungen enthalten.

Stellungnahmen

Ergänzend zu den Referentenentwürfen sind die dazu im Bundesministerium der Finanzen eingegangenen Stellungnahmen von Zentral- und Gesamtverbänden sowie Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, enthalten. Zusätzlich stehen Stellungnahmen von beispielsweise Kammern, Gewerkschaften, Kirchen und Einzelpersonen zur Verfügung, soweit diese im Rahmen der Beteiligung nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden.

Regierungsentwürfe

Regierungsentwürfe sind die von der Bundesregierung beschlossenen und beim Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe. Gegebenenfalls werden hier auch Entwürfe von besonders bedeutsamen Rechtsverordnungen eingestellt. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt werden die hier eingestellten Regierungsentwürfe und Entwürfe von Verordnungen gelöscht, weil diese als Bundestags- und Bundesratsdrucksachen in der Parlamentsdokumentation des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stehen. Dafür erfolgt eine Verlinkung zu den entsprechenden Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren des Bundestags. Soweit zu diesen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag öffentliche Sachverständigenanhörungen durchgeführt wurden, stellen die entsprechenden Ausschüsse schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen (soweit solche abgegeben wurden) und Wortprotokolle auf der Internetseite des Bundestags zum Herunterladen bereit.

Gesetze

Hier sind die im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetzes- und Verordnungstexte eingestellt. Soweit diese staatenbezogene Abkommen im internationalen Steuerrecht berühren, erfolgt eine Weiterleitung zu den Informationen der jeweiligen Staaten im Steuerbereich. Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt ist seit 1. Januar 2023 die einzige verbindliche amtliche Fassung und ersetzt die gedruckte Version. Die Gesetze und Verordnungen können in ihrer geltenden und konsolidierten Fassung über das Internetportal www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

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