BMF-Schreiben
Hier finden Sie, nach den jeweiligen Steuerarten sortiert, alle Verwaltungsanweisungen – insbesondere sogenannte BMF-Schreiben.
602 Inhalte, sortiert nach
Alle Beiträge zu: BMF-Schreiben
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Steuern Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); ...
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern ein Muster bereit, das mit einem sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht wird. Zur …
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Allgemeine Informationen Anwendung des § 8 Absatz 2 AStG in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung...
Durch das BMF-Schreiben wird das BMF-Schreiben vom 17. März 2021 (BStBl I S. 342) geändert.
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Steuern Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes unter Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Es enthält zudem auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen.
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Steuern Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025
Mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2024 wurde das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst.
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Steuern Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV)
Änderung der Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO);
Mit BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 wurde der AEAO an die Änderung der §§ 122, 122 und 123 Abgabenordnung (AO) durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz und die Änderung des § 87a Absatz 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst.
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Steuern Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2025
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.