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BMF-Schreiben

Hier finden Sie, nach den jeweiligen Steuerarten sortiert, alle Verwaltungsanweisungen – insbesondere sogenannte BMF-Schreiben.

BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt beziehungsweise im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der BMF-Internetseite eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben zu besonders interessierenden oder in aktuellen Diskussionen befindlichen Themen sind auch länger hier verfügbar.


Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist verbindlich. Für die Aufhebung eines BMF-Schreibens bedarf es eines gesonderten BMF-Schreibens.

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