BMF-Schreiben
Hier finden Sie, nach den jeweiligen Steuerarten sortiert, alle Verwaltungsanweisungen – insbesondere sogenannte BMF-Schreiben.
843 Inhalte, sortiert nach
Alle Beiträge zu: BMF-Schreiben
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steuerarten Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Anwendungsschreiben zu den §§ 17, 26, 30, 31, 35, 37, 44 und 45 InvStG veröffentlicht.
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31a, 80, 80a, 89, 90, 122, 138, 149, 154, 162, 165, 169, 170, 201, 204, 233a, 234, 235, 251, 351, 357, 364
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Steuern Anwendung der Verordnung ... (Mitteilungsverordnung - MV)
In dem BMF-Schreiben geht es um die Neufassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung aufgrund der mit der „Dritten“ und der Vierten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung in Kraft tretenden Rechtsänderungen.
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Steuern Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und der Republik Österreich
Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie; Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 des Abkommens in Bezug auf Tätigkeiten im Homeoffice.
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Steuern Insolvenzordnung
Das Schreiben regelt die Kriterien für die Entscheidung der Fnanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2002 - IV A 4-S 0550-1/02 - (BStBl I S. 132).
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Steuern Steuerbefreiung von Personenversicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. Januar 2021
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: § 30 und § 89
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Steuern Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2021
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2021 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse