Der Bund hält mittelbar oder unmittelbar Anteile an Unternehmen aus verschiedenen Bereichen. Das Bundesfinanzministerium informiert die Öffentlichkeit jährlich über die Entwicklung der Unternehmen.
Bundesvermögen
Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform. Sie sichern die einheitliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die einzelnen Bundesressorts und stellen die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung heraus. Die Grundsätze erhielten 2020 eine inhaltlich konkretisierte, ergänzte und vor allem besser lesbare Fassung.
Bundesvermögen
Beteiligungsbericht des Bundes 2021
Der Bund hält unmittelbare Beteiligungen an 116 Unternehmen. Detaillierte Informationen dazu enthält der Beteiligungsbericht des Bundes, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen als dem für Grundsatzfragen der Beteiligung zuständigen Ressort herausgegeben wird. Die Beteiligungsführung der einzelnen Bundesunternehmen erfolgt dezentral durch die zuständigen Fachressorts, die für die überlieferten Daten verantwortlich sind.
Die Deutsche Post AG wurde 1995 als eines der drei Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG) in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Bundesvermögen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) untersteht dem BMF und kümmert sich um die Verwaltung des Immobilienbesitzes und der Grundstücke im Eigentum des Bundes.
Bundesvermögen
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation – Deutsche Bundespost (BAnst PT) wurde 1995 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMF.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Das BMF nimmt die Interessen des Stifters im Verhältnis zur DBU wahr.