Sanktionen gegen Russland
Gemeinsam als Europäische Union (EU) und mit internationalen Partnern hat Deutschland mit Sanktionen auf den russischen Überfall auf die Ukraine, mit dem der russische Angriffskrieg auf das gesamte ukrainische Staatsgebiet begann, reagiert. Sie zielen insbesondere darauf, die russische Wirtschaft und die politische Elite massiv zu schwächen, und zeigen bereits Wirkung. Die EU setzte in enger Abstimmung mit den G7-Partnern bislang zehn weitreichende Sanktionspakete in Kraft.
Einen Überblick der beschlossenen Sanktionen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammengestellt.
Zur effektiveren Umsetzung von Sanktionen wurden im Jahr 2022 zwei Sanktionsdurchsetzungsgesetze beschlossen: Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I konnten kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II umfasst grundlegende strukturelle Verbesserungen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Die Bundesregierung leistet über alle Ressorts hinweg vielfältige bilaterale Hilfen – sowohl an die Ukraine als auch für Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) trägt einen erheblichen Anteil von bisher insgesamt 6,24 Mrd. Euro an diesen Unterstützungsleistungen:
Hilfen an die Ukraine
Das BMF hat der Ukraine einen bilateralen Zuschuss in Höhe von 1 Mrd. Euro über ein Sonderkonto des IWF übermittelt.
Außerdem leistet das BMF über die Jewish Claims Conference Einmalzahlungen an die etwa 10.000 Holocaust-Überlebenden in der Ukraine. Diese Zahlungen belaufen sich insgesamt auf etwa 12 Mio. Euro.
Die Zollverwaltung unterstützt ihre ukrainischen Kolleginnen und Kollegen durch die unentgeltliche Abgabe von Dienstfahrzeugen und -kleidung.
Leistungen in Deutschland für die Ukraine
Das BMF unterstützt Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine finanziell: im Jahr 2022 mit 2,0 Mrd. Euro und im Jahr 2023 mit 1,5 Mrd. Euro. Für Mehraufwendungen für Geflüchtete im Allgemeinen wurden den Ländern und Kommunen im Jahr 2022 außerdem 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhielten die Länder, die Drehkreuzfunktionen übernommen haben und dadurch besonderen Lasten ausgesetzt waren, im Jahr 2022 eine Kompensation in Höhe von insgesamt rund 144 Mio. Euro.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt ihre Liegenschaften zur Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine zur Verfügung. Aktuell hat die BImA Ländern, Landkreisen und Kommunen insgesamt 333 Liegenschaften (beziehungsweise Teilbereiche daraus) mit einer Kapazität von über 69.000 Unterbringungsplätzen überlassen.
Multilaterale Finanzhilfen für die Ukraine
Neben der bilateralen Unterstützung leistet Deutschland auch Hilfen über die EU oder im Rahmen internationaler Organisationen – wie des Internationalen Währungsfonds (IWF) – oder der G7.
Damit die Ukraine auch finanziell handlungsfähig bleibt, stellen die G7-Länder einschließlich der EU seit Kriegsbeginn gemeinsam mit den internationalen Finanzinstitutionen direkte, kurzfristige Budgethilfen zur Verfügung. Für das Jahr 2022 konnten unter der deutschen G7-Präsidentschaft mehr als 30 Mrd. US-Dollar an internationalen Budgethilfen mobilisiert werden. Für das Jahr 2023 haben die G7 die Budgethilfen für die Ukraine auf 39 Mrd. US-Dollar erhöht.
Schuldenmoratorium für die Ukraine
Deutschland hat zusammen mit der ukrainischen Regierung und anderen staatlichen Gläubigern ein Memorandum of Understanding zur koordinierten Schuldendienstaussetzung beschlossen. Dadurch werden die Zahlungsverpflichtungen der Ukraine bis Ende 2023 ausgesetzt. Am 24. März 2023 hat die Gruppe der Gläubiger das bestehende Schuldenmoratorium bis 2027 verlängert. Zudem wird sie eine umfassende Schuldenrestrukturierung zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit der Ukraine durchführen. Diese Punkte sind Voraussetzung für ein IWF-Programm, für das sich Deutschland einsetzt.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Aktuelles zur Situation in der Ukraine und zur Sicherheit
- germany4ukraine.de ist das zentrale Hilfe-Portal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die wichtigsten Informationen zur Orientierung in Deutschland bereit.
- Die Bundesregierung informiert über aktuelle Entwicklungen, Maßnahmen für Sicherheit und Verteidigung und militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine.
- Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen rund um die Situation in der Ukraine.
Arbeiten in Deutschland
- Das Bundesarbeitsministerium hat ein umfangreiches FAQ zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland zusammengestellt.
- Die Bundesagentur für Arbeit informiert Geflüchtete über Beratungsmöglichkeiten und zeigt weitere Anlaufstellen auf.
- Auf der Website Faire Integration können sich Geflüchtete, die bereits Asyl beantragt haben, über ihre Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland informieren. Hier gibt es zudem eine Übersicht zu Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und teils auf Russisch und Ukrainisch verfügbar.
Wie kann ich helfen?
- Der Wunsch, die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen, ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern groß. Erfahren Sie in dieser Übersicht der Bundesregierung, was jeder Einzelne tun kann.
- Wenn Sie für die Menschen in der Ukraine und Geflüchtete aus der Ukraine spenden wollen, können Sie sich an etablierte Hilfsorganisationen oder die Spendennetzwerke Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe wenden.
- Die häufigsten Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten finden Sie hier.
Umgang mit Desinformation
- Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.