Sanktionen gegen Russland
Gemeinsam als Europäische Union (EU) und mit internationalen Partnern hat Deutschland mit Sanktionen auf den russischen Überfall auf die Ukraine, mit dem der russische Angriffskrieg auf das gesamte ukrainische Staatsgebiet begann, reagiert. Sie zielen insbesondere darauf, die russische Wirtschaft und die politische Elite massiv zu schwächen, und zeigen bereits Wirkung. Die EU setzte in enger Abstimmung mit den G7-Partnern 13 weitreichende Sanktionspakete (Stand: 24. Februar 2024) in Kraft.
Einen Überblick der beschlossenen Sanktionen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Deutsche Bundesbank [PDF, 425 KB] im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammengestellt.
Zur effektiveren Umsetzung von Sanktionen in Deutschland wurden im Jahr 2022 zwei Sanktionsdurchsetzungsgesetze beschlossen: Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I konnten kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II umfasst grundlegende strukturelle Verbesserungen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Die Bundesregierung leistet über alle Ressorts hinweg vielfältige bilaterale Hilfen – sowohl an die Ukraine als auch für Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) trägt einen erheblichen Anteil von bisher insgesamt 7,267 Mrd. Euro (zum Stichtag 30. September 2024) an diesen Unterstützungsleistungen.
Schwerpunkt der Leistungen im Bereich des BMF ist die finanzielle und logistische Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine Geflüchteten. Der Bund unterstützt seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bei dieser Länderaufgabe mit pauschalen Entlastungsbeiträgen und im Rahmen der mietzinsfreien Überlassung von Bundesliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Unterkünfte.
Hinzu kommen finanzielle Hilfen, die die staatliche Handlungsfähigkeit der Ukraine gewährleisten. Dazu gehören etwa Zuschüsse zu einem vom Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Ukraine verwalteten Konto und ein zeitlich befristetes Schuldenmoratorium. Im Rahmen seiner Verantwortung für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts unterstützt das BMF über die Jewish Claims Conference auch die Holocaust-Überlebenden in der Ukraine.
Multilaterale Finanzhilfen für die Ukraine
Neben der bilateralen Unterstützung leistet Deutschland auch Hilfen über die EU oder im Rahmen internationaler Organisationen – wie des IWF – oder der G7.
Damit die Ukraine auch finanziell handlungsfähig bleibt, stellen die G7-Länder einschließlich der EU seit Kriegsbeginn gemeinsam mit den internationalen Finanzinstitutionen direkte, kurzfristige Budgethilfen zur Verfügung. Für das Jahr 2022 konnten unter der deutschen G7-Präsidentschaft mehr als 30 Mrd. US-Dollar an internationalen Budgethilfen mobilisiert werden. Für das Jahr 2023 haben die G7 die Budgethilfen für die Ukraine auf 39 Mrd. US-Dollar erhöht. Im Rahmen der Ukraine-Fazilität wird die EU das Land mit weiteren 50 Mrd. Euro im Zeitraum 2024-2027 unterstützen.
Schuldenmoratorium für die Ukraine
Deutschland – als Mitglied der bilateralen Gläubigergruppe der Ukraine – begrüßt die grundsätzliche Einigung zwischen der Ukraine und ihren Anleihegläubigern über die Bedingungen zur Umstrukturierung der ukrainischen Eurobonds und ermutigt die Inhaber der Eurobonds, dem Angebot zeitnah zuzustimmen.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Aktuelles zur Situation in der Ukraine und zur Sicherheit
- germany4ukraine.de ist das zentrale Hilfe-Portal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die wichtigsten Informationen zur Orientierung in Deutschland bereit.
- Die Bundesregierung informiert über aktuelle Entwicklungen, Maßnahmen für Sicherheit und Verteidigung und militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine.
- Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen rund um die Situation in der Ukraine.
Arbeiten in Deutschland
- Das Bundesarbeitsministerium hat ein umfangreiches FAQ zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland zusammengestellt.
- Die Bundesagentur für Arbeit informiert Geflüchtete über Beratungsmöglichkeiten und zeigt weitere Anlaufstellen auf.
- Auf der Website Faire Integration können sich Geflüchtete, die bereits Asyl beantragt haben, über ihre Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland informieren. Hier gibt es zudem eine Übersicht zu Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und teils auf Russisch und Ukrainisch verfügbar.
Wie kann ich helfen?
- Der Wunsch, die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen, ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern groß. Erfahren Sie in dieser Übersicht der Bundesregierung, was jeder Einzelne tun kann.
- Wenn Sie für die Menschen in der Ukraine und Geflüchtete aus der Ukraine spenden wollen, können Sie sich an etablierte Hilfsorganisationen oder die Spendennetzwerke Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe wenden.
- Die häufigsten Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten finden Sie hier.
Umgang mit Desinformation
- Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.