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Krieg in der Ukraine

Hier finden Sie Aktuelles zur Situation in der Ukraine, insbesondere zu finanziellen Hilfen für die Ukraine und den Sanktionen gegen Russland.

Solidarität mit der Ukraine
17.03.2025

Sanktionen gegen Russland

Gemeinsam als Europäische Union (EU) und mit internationalen Partnern hat Deutschland mit Sanktionen auf den russischen Überfall auf die Ukraine, mit dem der russische Angriffskrieg auf das gesamte ukrainische Staatsgebiet begann, reagiert. Sie zielen insbesondere darauf, die russische Wirtschaft und die politische Elite massiv zu schwächen, und zeigen Wirkung. Die EU setzte in enger Abstimmung mit den G7-Partnern 16 weitreichende Sanktionspakete (Stand: 24. Februar 2025) in Kraft.

Einen Überblick der beschlossenen Sanktionen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen haben das Bundeswirtschaftsministerium und die Deutsche Bundesbank [PDF, 425 KB] im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammengestellt.

Zur effektiveren Umsetzung von Sanktionen in Deutschland wurden im Jahr 2022 zwei Sanktionsdurchsetzungsgesetze beschlossen: Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I konnten kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II umfasst grundlegende strukturelle Verbesserungen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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Bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine

Die Bundesregierung leistet über alle Ressorts hinweg vielfältige bilaterale Hilfen – sowohl an die Ukraine als auch für Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Diese Unterstützungsleistungen betragen bisher insgesamt 43,62 Mrd. Euro (Stichtag 31. Dezember 2024), wovon allein das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen erheblichen Anteil in Höhe von 7,61 Mrd. Euro trägt.

Schwerpunkt der Leistungen im Bereich des BMF ist die finanzielle und logistische Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine Geflüchteten. Der Bund unterstützt seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bei dieser Länderaufgabe mit pauschalen Entlastungsbeiträgen und im Rahmen der mietzinsfreien Überlassung von Bundesliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Unterkünfte.

Hinzu kommen finanzielle Hilfen, die die staatliche Handlungsfähigkeit der Ukraine gewährleisten. Dazu gehört etwa ein Zuschuss zu einem vom Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Ukraine verwalteten Konto und ein zeitlich befristetes Schuldenmoratorium. Im Rahmen seiner Verantwortung für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts unterstützt das BMF über die Jewish Claims Conference auch die Holocaust-Überlebenden in der Ukraine.

Eine Übersicht aller bilateralen Unterstützungsleistungen Deutschlands seit Kriegsbeginn gibt es auf der Website der Bundesregierung.

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Multilaterale Finanzhilfen für die Ukraine

Neben der bilateralen Unterstützung leistet Deutschland auch Hilfen über die EU oder im Rahmen internationaler Entwicklungsbanken – wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Damit die Ukraine auch finanziell handlungsfähig bleibt, stellen die G7-Länder einschließlich der EU seit Kriegsbeginn gemeinsam mit den internationalen Finanzinstitutionen direkte, kurzfristige Budgethilfen zur Verfügung. Die G7-Staaten haben 2024 gemeinsam beschlossen, der Ukraine Kredite in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar zur Verfügung zu stellen. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen durch die außergewöhnlichen Erträge der Zentralverwahrer aus dem Cash Management der bei ihnen sanktionsbedingt blockierten Vermögenswerte der russischen Zentralbank (sogenannte Windfall Profits). Über die Freigabe zur Nutzung der außerordentlichen Erträge entscheidet die EU-Kommission im Rahmen des eingerichteten Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen. Der russische Vermögensbestand selbst sowie die Zinsen darauf stehen Russland zu und werden nicht angetastet. Der EU-Beitrag in Höhe von 18,1 Mrd. Euro wird in regelmäßigen Tranchen als außerordentliche Makrofinanzhilfe im Jahr 2025 an die Ukraine ausgezahlt. Eine erste Tranche von 3 Mrd. Euro wurde im Januar 2025 an die Ukraine ausgezahlt, die weiteren Auszahlungen erfolgen bis Ende des Jahres.

Für das Jahr 2022 konnten unter der deutschen G7-Präsidentschaft mehr als 30 Mrd. US-Dollar an internationalen Budgethilfen mobilisiert werden. Für das Jahr 2023 haben die G7 die Budgethilfen für die Ukraine auf 39 Mrd. US-Dollar erhöht. Im Rahmen der Ukraine-Fazilität unterstützt die EU das Land zusätzlich mit weiteren 50 Mrd. Euro im Zeitraum von 2024 bis 2027. Die EBRD ist insbesondere im Privatsektor inklusive öffentlicher Unternehmen in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Nahrungssicherung und Handel, aber auch mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken im Transport- und Telekommunikationssektor mit einem Gesamtvolumen von 6,2 Mrd. Euro (2022: 1,7 Mrd. Euro, 2023: 2,1 Mrd. Euro und 2024: 2,4 Mrd. Euro) in der Ukraine engagiert. Auch die Council of Europe Bank (CEB) unterstützt die Ukraine vorwiegend im Bereich Housing (2024 über 400 Mio. Euro).

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Schuldenmoratorium für die Ukraine

Informationen zum Schuldenmoratorium finden Sie hier.

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Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Aktuelles zur Situation in der Ukraine und zur Sicherheit

Arbeiten in Deutschland

  • Das Bundesarbeitsministerium hat ein umfangreiches FAQ zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland zusammengestellt.
  • Die Bundesagentur für Arbeit informiert Geflüchtete über Beratungsmöglichkeiten und zeigt weitere Anlaufstellen auf.
  • Auf der Website Faire Integration können sich Geflüchtete, die bereits Asyl beantragt haben, über ihre Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland informieren. Hier gibt es zudem eine Übersicht zu Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und teils auf Russisch und Ukrainisch verfügbar.

Wie kann ich helfen?

  • Der Wunsch, die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen, ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern groß. Erfahren Sie in dieser Übersicht der Bundesregierung, was jeder Einzelne tun kann.
  • Wenn Sie für die Menschen in der Ukraine und Geflüchtete aus der Ukraine spenden wollen, können Sie sich an etablierte Hilfsorganisationen oder die Spendennetzwerke Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe wenden.
  • Die häufigsten Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten finden Sie hier.

Umgang mit Desinformation