
Die Anforderungen an nationale Einlagensicherungssysteme werden mit der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive) weiter angepasst. Alle EU-Länder sind nun verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, damit im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 € garantiert sind.
Zudem wird die Auszahlungsfrist schrittweise von 20 auf sieben Arbeitstage verkürzt. Damit sollen das Vertrauen und der Schutz der Bankkunden weiter gestärkt werden.
Die Infografik illustriert das Schutzniveau der europäisch harmonisierten Einlagensicherung. Durch die Einlagensicherung werden 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesichert. Dieser Schutz wird über vorzuhaltende Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme gewährleistet.
Stand: September 2014
Copyright: Bundesministerium der Finanzen