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25.07.2023

Die Auslandsgewährleistungen des Bundes

Als wichtiger Bestandteil seiner Außenwirtschaftsförderung vergibt der Bund Garantien und Gewährleistungen.

1. Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermes-Deckungen)

Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie geben Exporteuren die Möglichkeit, ihre Forderungen gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern. Viele Exporteure können unter Risikoabwägungen Ausfuhren in bestimmte Länder nur mit einer Hermes-Bürgschaft vornehmen. Insbesondere die politischen Risiken von Exporten in Länder außerhalb der OECD können nicht ausreichend durch ein privatwirtschaftliches Angebot abgesichert werden. Die deutschen Exporteure hätten ohne diese staatliche Absicherung einen entscheidenden Nachteil im internationalen Wettbewerb auf schwierigen Märkten, denn in allen wichtigen Industrieländern gibt es staatliche Institutionen, die Exporte nationaler Unternehmen effizient absichern.

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen staatlichen Garantie-, Versicherungs- und Fördersystemen sind im sogenannten OECD-Konsensus [pdf, 1.5MB] Rahmenbedingungen festgelegt worden, die im Wesentlichen einheitliche Wettbewerbsbedingungen garantieren sollen. Der OECD-Konsensus wurde überarbeitet und ist im Juli 2023 in seiner neuen Fassung in Kraft getreten. Der OECD-Konsensus ist auch im EU-Recht verankert (EU-Verordnung Nr. 1233/2011 [pdf, 1.3MB). Zusätzlich gibt es in der EU harmonisierte Regelungen, insbesondere zur Beihilfe. Dieses internationale Regelwerk wird ständig fortentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. So gibt es innerhalb der OECD und der EU entsprechende Arbeitsgruppen, die sich mit einer Vielzahl von Problemen (z. B. des Umweltschutzes, der Vermeidung von Bestechung, der Verhinderung zu starker Verschuldung der ärmsten Entwicklungsländer) beschäftigen und einheitliche Regeln für die staatlichen Exportversicherer entwickelt haben.

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Umfang der vom Bund übernommenen Hermes-Deckungen in 2022

Der Bund hat im Jahr 2022 die Gewährleistung für deutsche Exporte beziehungsweise deren Finanzierung in 172 Länder in Höhe von rund 14,9 Mrd. Euro übernommen. Das ist mit einem Rückgang um 5,3 Mrd. Euro gut ein Viertel weniger als im Jahr zuvor und entspricht knapp 1 Prozent des deutschen Gesamtexports von rund 1,57 Bio. Euro. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien für Geschäfte nach Russland und Belarus umgehend gestoppt. Förderungswürdige Ukraine-Geschäfte deutscher Exporteure können von der Bundesregierung dagegen im Rahmen des risikomäßig Vertretbaren weiterhin abgesichert werden. Der Wegfall der zwei für bundesgedeckte Exporte bedeutenden Märkte Russland und Belarus sowie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie haben 2022 maßgeblich zum erheblichen Rückgang des Deckungsvolumens beigetragen.

Der Anteil vom Bund übernommener Deckungen für Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer einschließlich der Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der GUS-Staaten betrug 2022 etwa 83 Prozent.

Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus übernommenen Exportkreditgarantien sank 2022 gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Prozent auf rund 83,1 Mrd. Euro.

Der für die Exportkreditgarantien zur Verfügung stehende Ermächtigungsrahmen betrug im vergangenen Jahr 150 Mrd. Euro (2021: 155 Mrd. Euro); er war zum Jahresende 2022 zu knapp 80 Prozent ausgenutzt.

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Verfahren zur Gewährung von Hermes-Deckungen

Der Bund hat die Euler Hermes Aktiengesellschaft (Euler Hermes) als Dienstleister mit der Abwicklung der Hermes-Deckungen beauftragt. Im Rahmen einer Mandatarermächtigung wird Euler Hermes ein gewisser Entscheidungsspielraum eingeräumt. Über Grundsatzfragen und die Indeckungnahme großer Exportgeschäfte entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA), in dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vertreten sind. Beraten wird die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen im IMA neben dem Mandatar auch durch eigens dafür ernannte Sachverständige aus Industrie, Handel und Banken.

Hermes-Deckungen werden gewährt, wenn die Kriterien der Förderungswürdigkeit und der risikomäßigen Vertretbarkeit erfüllt sind. Die Förderungswürdigkeit kann sich aus der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, strukturpolitischen Erwägungen und in Verbindung mit außenpolitischen Zielen ergeben. Ökologische, soziale sowie klima- und entwicklungspolitische Gesichtspunkte werden in die Entscheidung einbezogen.

Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts sowie der Risikoeinstufung von Bestimmungsland und ausländischem Kunden erhoben. Diese Risikoeinstufung wird OECD-weit einheitlich vorgenommen.

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2. Investitionsgarantien des Bundes

Die Investitionsgarantien des Bundes helfen deutschen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Investitionsprojekte im Ausland. Mit der Absicherung der für Unternehmen oft nicht kalkulierbaren politischen Risiken (z. B. Enteignungen, Krieg, Bürgerkrieg, Transferbeschränkungen, Bruch staatlicher Zusagen) spielen die Investitionsgarantien eine wichtige Rolle bei der Erschließung von Auslandsmärkten – gerade auch in Entwicklungs- und Schwellenländern – und sind damit ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung.

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Umfang der vom Bund übernommenen Investitionsgarantien in 2022

Im abgelaufenen Jahr 2022 wurden insgesamt 43 Investitionsgarantien im Volumen von rund 2,3 Mrd. Euro für 29 Projekte in 16 Ländern übernommen. Während das Deckungsvolumen gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig war, stieg die Anzahl der abgesicherten Projekte gegenüber dem Vorjahr an.

Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die Bundesregierung auch die Übernahme von Investitionsgarantien für Investitionen deutscher Unternehmen in Russland und Belarus umgehend gestoppt. Förderungswürdige Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine können von der Bundesregierung dagegen im Rahmen des risikomäßig Vertretbaren weiterhin gegen politische Risiken abgesichert werden.

Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus übernommenen Investitionsgarantien betrug Ende des Jahres 2022 rund 30,1 Mrd. Euro (2021: 28,7 Mrd. Euro).

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Verfahren zur Gewährung von Investitionsgarantien

Die Prinzipien zur Übernahme von Investitionsgarantien entsprechen denen der Exportkreditgarantien. Der Bund hat bei den Investitionsgarantien die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) als Dienstleister beauftragt. Für die Investitionsgarantien gibt es ebenfalls einen IMA, der über Grundsatzfragen und Garantieübernahmen entscheidet. Ihm gehören neben dem auch hierfür federführenden BMWK dieselben Ressorts an wie dem IMA für Exportkreditgarantien.

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3. Bundesgarantien für sogenannte Ungebundene Finanzkredite an das Ausland (UFK)

UFK-Garantien können zum einen für sogenannte förderungswürdige Vorhaben vergeben werden.

Darunter fallen:

  • Projekte, die der Sicherung der Rohstoffversorgung Deutschlands dienen
    Der Bund kann Kredite im Zusammenhang mit Projekten für Erschließung, Abbau und Transport von Rohstoffen nach Deutschland garantieren, die für die deutsche Wirtschaft von essentieller Bedeutung sind und in Deutschland nicht vorkommen. Voraussetzung für die Übernahme der Garantien ist, dass ein langfristiger Liefervertrag mit einem deutschen Abnehmer geschlossen wird. Für solche UFK kann der Bund sowohl das politische als auch das wirtschaftliche Risiko eines Rohstoffprojekts decken.

    Im Jahr 2022 wurden drei neue UFK-Garantien für Rohstoffvorhaben vom Bund übernommen; 49 an den Bund gerichtete UFK-Anfragen (2021: 35) zeugen gleichwohl von einem weiter steigenden Interesse der Wirtschaft an der Absicherung von Rohstoffvorhaben.
  • Kredite zur Förderung von Mittelstandsbanken
    Der Bund kann Kredite der KfW an ausländische Förderinstitute decken, die die Mittel an kleine und mittlere Unternehmen weiterreichen. Zweck ist hier die Mittelstandsförderung in Ländern des ehemaligen Ostblocks und zuletzt auch in einzelnen Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets.

Für die UFK-Garantien für förderungswürdige Projekte ist das BMWK federführend. Entscheidungen werden in einem UFK getroffen, dem neben BMWK und BMF auch AA und BMZ angehören.

Nähere Informationen über die Export- und Investitionsgarantien sowie die UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland sind im Internet unter www.agaportal.de erhältlich.

Zum anderen können UFK-Garantien gewährt werden.

  • für Kredite im besonderen staatlichen Interesse Deutschlands
    Bei den Krediten im besonderen staatlichen Interesse handelt es sich um einen eigenen, durch jahrzehntelange Praxis definierten Gewährleistungstatbestand. Das besondere staatliche Interesse setzt voraus, dass es sich um ein herausragendes, über „normale“ staatliche Aufgaben hinausgehendes, ressortübergreifendes Vorhaben handelt. Diese Form des UFK wird restriktiv angewandt, regelmäßig auf persönliche Initiative des Bundeskanzlers. Für UFK-Garantien im besonderen staatlichen Interesse Deutschlands liegt die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim BMF.

Anwendungsbereiche sind entweder dringende nationale Interessen Deutschlands im bilateralen Verhältnis (Beispiel: Finanzielle Unterstützung an die ehemalige Sowjetunion für den Abzug ihrer Streitkräfte aus Deutschland 1991) oder die unerlässliche deutsche Beteiligung an international koordinierten Maßnahmen bei Zahlungsbilanzkrisen. Zuletzt wurden UFK-Garantien für KfW-Kredite von 300 Mio. Euro zur finanziellen Stabilisierung der Ukraine übernommen. Die Kredite wurden von der KfW im April und Juni 2022 an die Ukraine ausgezahlt.

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Umfang der vom Bund übernommenen UFK-Garantien

Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus UFK-Garantien belief sich Ende 2022 auf 8,7 Mrd. Euro (2021: 4,3 Mrd. Euro). Davon entfielen 7,2 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (neun Garantien) und 1,5 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (zwei Garantien).

Die Bundesregierung stellte für Investitionsgarantien, UFK und Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) 2022 einen Ermächtigungsrahmen von insgesamt 60 Mrd. Euro (2021: 75 Mrd. Euro) zur Verfügung; er war zum Jahresende 2022 zu rund 66 Prozent ausgenutzt.

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4. Gewährleistungen für Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (sogenannte FZ-Vorhaben)

Mit dieser Ermächtigung können Kredite der KfW für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben verbürgt werden, sofern sie auf die Öffentliche Entwicklungshilfe (ODA – Official Development Assistance) anrechenbar sind. Zur Finanzierung dieser Projekte werden die zu verbürgenden Mittel der KfW zum Teil mit Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 23) kombiniert oder durch Zinszuschüsse verbilligt. Dabei sind die Kriterien für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen.

Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus diesen Garantien belief sich Ende 2022 auf 40,9 Mrd. Euro (2021: 36,3 Mrd. Euro).

Auf den Gewährleistungsrahmen in Höhe von rund 37,0 Mrd. Euro waren Ende 2022 Garantien in Höhe von rund 31,5 Mrd. Euro angeschrieben. (2021: 29,0 Mrd. Euro).

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5. CIRR-Zinsausgleichsgarantien für Schiffsfinanzierungen

Mit der 2008 eingeführten „Zinsausgleichsgarantie für Schiffe“ entwickelte der Bund ein Instrument, um für deutsche Werften vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu anderen Schiffbaunationen zu schaffen, in denen CIRR-Finanzierungen (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) angeboten werden.

Beim CIRR handelt es sich um einen Referenzzinssatz, der von der OECD auf Basis des Marktzinsniveaus monatlich ermittelt und veröffentlicht wird. Bei einer CIRR-Finanzierung erhält ein Reeder, der bei einer deutschen Werft bestellt, bereits zum Zeitpunkt des Bauvertrags eine Finanzierungszusage zum jeweils gültigen CIRR. Das Zinsänderungsrisiko trägt dabei der Bund. Die Zinsausgleichsgarantie des Bundes ermöglicht es Banken, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Festzinszusage zu machen, und eröffnet ihnen zudem den Zugang zu einer günstigen Refinanzierung über die KfW.