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04.04.2023

Die Aufsicht durchsetzungsstärker machen

Die Aufsicht identifiziert Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten, um frühzeitig eingreifen zu können.

Ohne Überwachung und Kontrolle durch eine wirksame Finanzaufsicht nützen die besten Regeln nichts. Im Rückblick gesehen war in Europa und auch in anderen Teilen der Welt die Aufsicht nicht gut genug mit Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet, um Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten frühzeitig zu identifizieren und einzugreifen. In vielen Fällen war die rein nationale Aufsicht nicht in der Lage, international operierenden Banken hinreichend zu beaufsichtigen, und die grenzüberschreitende Kooperation der Aufsichtsbehörden nicht ausreichend.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Gefahren für die Finanzstabilität künftig frühzeitiger identifiziert werden können. Dazu wurde ein Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) eingerichtet. Diesem gehören Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Mehr dazu finden Sie auf Seite zur Finanzstabilität.

Im November 2014 wurde der einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) gegründet. Mit der Schaffung der europäischen Bankenaufsicht SSM wurde der Europäischen Zentralbank (EZB) die direkte Aufsicht über die bedeutenden Banken und Bankengruppen (sogenannte Significant Institutions) in den jeweiligen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes übertragen. Für weniger bedeutende Institute (sogenannte Less Significant Institutions) bleiben grundsätzlich weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig. Dabei stellt die europäische Bankenaufsicht eine einheitliche und qualitativ hochwertige Aufsichtspraxis sicher und löst die Bankenaufsicht aus dem rein nationalen Kontext, auch um Fehlanreize zu beseitigen. Eine gemeinsame Aufsicht ist immer dann von besonderer Bedeutung, wenn es um erhebliche Risiken auch für das europäische Finanzsystem geht.

Zusätzlich zur Bankenaufsicht wurde auch die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht sowie Wertpapier- und Asset-Management-Aufsicht gestärkt und vereinheitlicht. Mehr dazu finden Sie auf Seite zur Transparenz.

Grenzüberschreitende Finanzaufsicht

Zur Stärkung der grenzüberschreitenden Finanzaufsicht wurde seit 2011 ein Europäisches Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision – ESFS) errichtet. Dies umfasst den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) sowie drei europäische Finanzaufsichtsbehörden für den Bankensektor (EBA), den Versicherungssektor (EIOPA) und den Wertpapiermarkt (ESMA). Damit wird die Finanzaufsicht auf europäischer Ebene verzahnt und die Schlagkraft und Qualität der Finanzaufsicht verbessert.

Ferner trat im Januar 2016 mit Solvency II ein europaweit einheitliches Aufsichtssystem für Versicherer in Kraft. Die Solvency II-Richtlinie führt weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen für Versicherer ein, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt, und stellt neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherers verringert werden. Gleichzeitig dient die Richtlinie der Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt.

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Modernisierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als Folge des Wirecard-Falls haben BMF und BaFin 2021 bei der BaFin eine umfassende Modernisierung und einen grundlegenden Kulturwandel angestoßen.

Besonders hervorzuheben sind

  • die Fokusaufsicht als differenziertes Aufsichtsformat,
  • ein neues IT-Tool für Aufseherinnen und Aufseher,
  • die Stärkung der Governance-Strukturen und des Hinweisgeberwesens,
  • ein einstufiges Bilanzkontrollverfahren und
  • die Stärkung des Verbraucherschutzes.

Mehr dazu finden Sie im BMF-Monatsbericht.

Ziel ist eine modernisierte und schlagkräftige Allfinanzaufsicht. Die BaFin arbeitet nun – auch dank neuer Technologien – über alle Aufsichtsbereiche hinweg flexibler, stringenter, präventiver und hat dadurch insgesamt „mehr Biss“.

Die BaFin setzt die Modernisierungsmaßnahmen in eigener Verantwortung fort.

Grundlegend überarbeitet wurden auch die „Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen BMF und BaFin“. Die neuen Grundsätze sind prinzipienbasiert, ziel- und risikoorientiert. Sie schärfen den Blick auf wesentliche Entwicklungen, sie stärken die operative Unabhängigkeit der BaFin in ihren Aufsichtsentscheidungen und gewährleisten einen angemessenen Informationsaustausch und eine risikoorientierte Rechts- und Fachaufsicht.