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Finanzmarktstabilität

Wir haben die gesamtwirtschaftliche (makroprudenzielle) Aufsicht gestärkt und enger mit der institutsspezifischen Aufsicht verzahnt.

Finanzmarktstabilität Stabilitätsrisiken aus der Finanzierung von Wohnimmobilien besser abschätzen

Durch bessere Daten können Stabilitätsrisiken aus Krediten für Wohnimmobilien besser eingeschätzt werden. Die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung des BMF schließt Datenlücken.

Mehr erfahren : Stabilitätsrisiken aus der Finanzierung von Wohnimmobilien besser abschätzen

Finanzmarktstabilität Ausschuss für Finanzstabilität

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist das zentrale makroprudenzielle Gremium in Deutschland. Erfahren Sie auf dem Themenportal www.afs-bund.de mehr über die Aufgaben und Aktivitäten des Ausschusses.

Mehr erfahren auf externer Seite: Ausschuss für Finanzstabilität

Was bedeutet makroprudenzielle Aufsicht?

Gefahren für die Finanzstabilität können nur erkannt werden, wenn das gesamte Finanzsystem in den Blick genommen wird. Dies ist die Aufgabe der makroprudenziellen Aufsicht. Dagegen ist die Aufsicht einzelner Banken mikroprudenziell (Bankenaufsicht).

Die für die makroprudenzielle Aufsicht zuständigen Behörden überwachen auf nationaler und supranationaler Ebene das Finanzsystem, um systemische Risiken zu identifizieren und zu analysieren, ob sie eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen können.

Mehr zu den Kernelementen und Instrumenten der makroprudenziellen Aufsicht finden Sie auf dem Themenportal des Ausschusses für Finanzstabilität.

Internationale Gremien

Neben dem Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) auf nationaler Ebene gibt es zwei zentrale internationale Gremien, die die Finanzstabilität aus unterschiedlicher Perspektive überwachen:

  • Der Financial Stability Board (FSB) ist global ausgerichtet.
  • Der European Systemic Risk Board (ESRB) konzentriert sich auf die Finanzstabilität in der Europäischen Union.
Auf dem Themenportal des Ausschusses für Finanzstabilität werden die beiden internationalen Gremien sowie die ma­kro­pru­den­zi­el­le Auf­sicht an­de­rer Län­der vorgestellt.