Vermögensrechnungen des Bundes
In der Vermögensrechnung des Bundes sind gemäß § 86 Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn eines Haushaltsjahres, die Veränderungen während des Haushaltsjahres und der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Das in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen des Bundes (einschließlich Sondervermögen) betrug 251,7 Mrd. Euro. Die Schulden des Bundes (einschließlich Sondervermögen) lagen zum 31. Dezember 2016 bei insgesamt 1.866,1 Mrd. Euro. Der Anteil der Kreditmarktverbindlichkeiten betrug 1.116,0 Mrd. Euro. Die Rückstellungen beliefen sich auf 665,1 Mrd. Euro, davon entfielen 647,0 Mrd. Euro auf die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes. Es ergibt sich rechnerisch ein negativer Vermögens-/Schuldensaldo in Höhe von 1.614,4 Mrd. Euro. Die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes erfolgte nach den Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes - Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (
VV-ReVuS [PDF, 475KB]
).
Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2012 erfolgte der Nachweis des Vermögens und der Schulden des Bundes gemäß dem vom BMF am 16. März 1953 veröffentlichten verbindlichen Entwurf der Buchführungs- und Rechnungslegungsordnung für das Vermögen des Bundes (
VBRO [PDF, 19MB]
).