Der Bundeshaushalt 2021 mit Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit schafft der Bund die finanziellen Voraussetzungen, die Auswirkungen der Corona-Krise kraftvoll zu überwinden. Dass dadurch die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Neuverschuldung um rund 164,2 Milliarden Euro überschritten wird, ist in dieser außergewöhnlichen Notsituation weiterhin zulässig.