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30.10.2025

Öffentliche Finanzen

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bringt die Bundesregierung eine nie dagewesene Investitionsoffensive auf den Weg – für umfangreiche Investitionen in die Modernisierung und in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

500 Milliarden Euro Investitionspaket: Grafiken illustrieren die Investitionsschwerpunkte BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Was ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität?

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu sichern, die Wirtschaft zu stärken und Investitionen in die wichtigsten Bereiche Deutschlands zu ermöglichen. Das Leben der Bürgerinnen und Bürger soll im Alltag spürbar besser und an vielen Stellen auch einfacher werden – durch bessere Schulen, Kitas, Straßen und Schienen.

Das Sondervermögen schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben. Bund, Länder und Kommunen sind damit in der Lage zusätzliche Investitionen von 500 Mrd. Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten.

Ganz entscheidend für den Erfolg des Sondervermögens ist eine zielgerichtete und schnelle Nutzung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel. Zusätzliche Impulse werden dort gesetzt, wo der Bedarf am größten ist: bei der Verkehrsinfrastruktur, bei Bildung und Digitalisierung, bei Wohnungsbau und der Energieinfrastruktur.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil:

Porträt-Foto des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil

„Wir investieren jetzt so stark wie noch nie zuvor in die Stärke und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Mit unseren Investitionen sorgen wir dafür, dass Kinder eine gute Bildung bekommen. Wir ermöglichen, dass die Bahn saniert wird und Menschen pünktlich zur Arbeit kommen. Wir investieren in Digitalisierung, Gesundheit, Klimaschutz und moderne Infrastruktur in allen Bereichen unseres Landes.“

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Warum handelt es sich um ein Sondervermögen?

Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind normalerweise Teil des Bundeshaushalts, des sogenannten Kernhaushalts. Dieser unterliegt der Schuldenbremse, die in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes geregelt ist und einen engen Rahmen für kreditfinanzierte Ausgaben setzt.

Damit der Investitionsstau dennoch in Deutschland gelöst werden kann, haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im März 2025 mit einer Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes und die Einführung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen. Das Sondervermögen ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Mrd. Euro, die zusätzlich zu den Investitionen im Kernhaushalt zur Verfügung stehen. Davon sind 300 Mrd. Euro für Investitionen des Bundes (Bundessäule) vorgesehen. Mit 100 Mrd. Euro werden über den Klima- und Transformationsfonds zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ermöglicht. 100 Mrd. Euro erhalten die Länder für Investitionen in ihre Infrastruktur und die der Kommunen (Ländersäule).

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Warum sind zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität so wichtig für Deutschland?

Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands stagniert seit einigen Jahren. Zugleich besteht in vielen Bereichen ein erheblicher Investitionsbedarf. Inzwischen ist dieser Investitionsstau auf mehrere Hundert Milliarden Euro angewachsen.

Damit Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs kommt, sind Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung zentral. Diese Investitionen sichern Beschäftigung und verbessern die Standortbedingungen für Unternehmen in Deutschland.

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Was wird mit dem Sondervermögen alles finanziert?

Zentrales Ziel ist es, das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen – durch bessere Kitas, Schulen, Straßen und Schienen, durch günstige und klimafreundliche Energie, durch schnelles Internet und zusätzlichen Wohnraum.

Bei den Investitionen des Bundes aus dem Sondervermögen handelt es sich um zusätzliche Investitionen, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen. Insgesamt plant der Bund mit Investitionen in Höhe von circa 115 Mrd. Euro in 2025 und 120 Mrd. Euro in 2026. Davon kommen 2025 rund 37 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen und 2026 rund 59 Mrd. Euro.

Die einzelnen Bereiche für die Ausgaben des Sondervermögens im Überblick:

  • Zivil- und Bevölkerungsschutz
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Krankenhausinfrastruktur
  • Energieinfrastruktur
  • Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur
  • Forschung und Entwicklung
  • Digitalisierung
  • Bauen und Wohnen
  • Sport

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Wie wird das Sondervermögen konkret ausgegeben und umgesetzt?

Die Rahmenbedingungen für das Sondervermögen wurden in einem überparteilichen Konsens und in enger Abstimmung mit den Ländern vereinbart. Sie sind zum einen im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und zum anderen im Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) geregelt.

1) 300 Mrd. Euro für Investitionen des Bundes (Bundessäule)

Wofür konkret die Mittel des Sondervermögens in welcher Höhe ausgegebenen werden dürfen, wird jährlich in einem sogenannten Wirtschaftsplan festgehalten, der als Anlage zum Bundeshaushalt vom Gesetzgeber beschlossen wird. Der erste Wirtschaftsplan für das Sondervermögen wurde im Oktober 2025 beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten: Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung, Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität [PDF, 2 MB]. Der Wirtschaftsplan für 2026 befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.

Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und die Verwendung der Gelder sind die jeweiligen Ministerien der Bundesregierung verantwortlich. Die Verfahren dafür sind unterschiedlich. Teilweise sind schon ganz konkrete Projekte vorgesehen, beispielsweise bei der Brücken- und Straßensanierung. Teilweise werden bestehende, erfolgreiche Programme ausgeweitet, wie beispielsweise das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das Familien mit Kindern oder Alleinerziehende unterstützt, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren. Teilweise müssen neue Programme und Projekte initiiert werden.

2) 100 Mrd. Euro für Länder und Kommunen

Das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“ sieht vor, dass die Länder selbst festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile für Investitionen in die kommunale Infrastruktur verwendet werden.

Die zuständigen Stellen in den Ländern sind ermächtigt, die Auszahlung der Bundesmittel anzuordnen, wenn die Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen benötigt werden. Die 100 Mrd. Euro werden bedarfsgerecht nach den jeweiligen Planungen in den Ländern und dem Fortschritt der Investitionsmaßnahmen genutzt.

Die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen ist in sämtlichen Infrastrukturbereichen von Ländern und Kommunen möglich, wie z. B. Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt.

3) 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudesektor und der Transformation der Industrie sind die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und Maßnahmen für eine klimafreundliche Energieversorgung zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. Darüber hinaus werden ab 2025 auch der internationale Klimaschutz signifikant unterstützt und ab 2026 die privaten und gewerblichen Verbraucher bei den Netzentgelten erheblich entlastet – zusätzlich zu den bereits bestehenden Entlastungen bei den Energiekosten. Im Jahr 2025 sind Programmausgaben in Höhe von rund 36,6 Mrd. Euro geplant.

Ab 2025 wird der KTF jährlich mit 10 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstärkt. In den KTF fließen auch die auf ihn entfallenden Anteile aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels sowie die Erlöse der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels.

Der KTF ist selbst ein Sondervermögen mit einem eigenen Wirtschaftsplan, der jährlich vom Gesetzgeber beschlossen wird. Die Verwendung der Einnahmen erfolgt gemäß den Vorgaben zur Zweckbestimmung im KTF-Gesetz. Wie auch beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sind beim Klima- und Transformationsfonds verschiedene Bundesministerien für die Maßnahmen, Projekte und Programme verantwortlich.

Insgesamt werden die Titel von sieben verschiedenen Bundesministerien bewirtschaftet. Die genaue Aufschlüsselung ist dem Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung, Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds [PDF, 2 MB] zu entnehmen. Alles über den Bundeshaushalt und alle Einzel- und Wirtschaftspläne der Sondervermögen zum Download findet man auf bundeshaushalt.de.

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Wie wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet und wirkungsorientiert ausgegeben werden?

Für Maßnahmen, die durch den Bund mit Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie begleitende und abschließende Erfolgskontrollen vorgesehen. Damit sollen Wirkung und Zielerreichung der Investitionen überprüft werden. Neben den zuständigen Ressorts, wird auch das Bundesministerium der Finanzen die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung nachhalten.

Zudem wurde ein Investitions- und Innovationsbeirat beim Bundesministerium der Finanzen einberufen, der bei der Umsetzung und beim Monitoring der Investitionen berät. Ziel ist es, mit einem breit aufgestellten Gremium aus unterschiedlichen Perspektiven auf Investitionen zu blicken und die bestmögliche Umsetzung zu unterstützen. Der Beirat besteht aus unabhängigen Expertinnen und Experten, die Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen, z. B. der Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunalpolitik, Gewerkschaft, dem Impact Investing und der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte. Der Beirat berichtet dem Ministerium halbjährlich über seine Vorschläge und Bewertungen des Investitionsfortschritts und ist ehrenamtlich tätig.

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Was ist unter der „Zusätzlichkeit“ des Sondervermögens zu verstehen?

Mit der Änderung des Grundgesetzes wurde auch festgeschrieben, dass das Sondervermögen dem Kriterium der „Zusätzlichkeit“ unterliegt. Investitionen aus dem Sondervermögen sind dann zusätzlich, wenn bereits im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent erreicht wird (bereinigt um insbesondere ausgabeseitige finanzielle Transaktionen). Darüberhinausgehende Investitionen in den festgelegten Bereichen können durch das Sondervermögen finanziert werden.

Damit stellt die Bundesregierung sicher, dass mehr investiert wird als in den Vorjahren.

Das Sondervermögen macht damit nur einen Teil der gesamten staatlichen Investitionen des Bundes aus. Bis 2029 sind bereits über 250 Mrd. Euro an Investitionen aus dem Kernhaushalt und weitere 329 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und dem Klima- und Transformationsfonds geplant.

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Woher kommt das Geld des Sondervermögens?

Das Sondervermögen ist kreditfinanziert. Um das zu ermöglichen, wurde zunächst im März 2025 das Grundgesetz durch eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat geändert. Der Bund hat damit eine Kreditermächtigung von insgesamt 500 Mrd. Euro. Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. Die mit der Kreditaufnahme verbundenen Zinskosten trägt der Bundeshaushalt. Die Rückzahlung der Kredite soll spätestens ab dem 1. Januar 2044 beginnen.

Die Kreditaufnahme des Bundes wird von der „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ (Finanzagentur) durchgeführt. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Finanzagentur steuert das Schuldenportfolio des Bundes unter anderem indem sie Bundeswertpapiere, wie z. B. Bundesanleihen, emittiert.

Weiterführende Informationen zur Kreditaufnahme des Bundes sind auf der Website der Finanzagentur zu finden.