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25.04.2025

Gesamtstaatliche Finanzplanung

Im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung legen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Grundzüge ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln dar. Dies erfolgt in Form sogenannter mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Pläne sowie jährlicher Fortschrittsberichte.

Darüber hinaus legt das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich eine gesamtstaatliche Haushaltsplanung (Draft Budgetary Plan) vor. Hierzu sind alle Euro-Mitgliedstaaten verpflichtet.

Mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan und Jährliche Fortschrittsberichte

Am 30. April 2024 sind die Verordnungen zum reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Nach den aktualisierten Bestimmungen des SWP sind die Euro-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Grundzüge ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln in Form sogenannter mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Pläne sowie jährlicher Fortschrittsberichte darzulegen. Die Pläne und jährlichen Fortschrittsberichte werden der Europäischen Kommission vorgelegt. Der mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan umfasst dabei in der Regel einen Zeitraum von vier Jahren. Zur weiteren Überprüfung der Einhaltung der europäischen Fiskalregeln sind die jährlichen Fortschrittsberichte vorgesehen.

Deutscher Fortschrittsbericht 2025

Das Bundeskabinett hat am 16. April 2025 den Deutschen Jährlichen Fortschrittsbericht 2025 beschlossen.

Der Fortschrittsbericht berichtet über die Grundzüge der deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik, insbesondere die Haushaltsentwicklung, das Nettoausgabenwachstum sowie die Reformen und Maßnahmen, die Bund und Länder im Hinblick auf die länderspezifischen Empfehlungen des Rats der Europäischen Union umsetzen.

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Übersicht aller Dokumente

Die mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und jährlichen Fortschrittsberichte aller Euro-Mitgliedstaaten finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. Deutschland wird seinen ersten mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan einreichen, sobald die notwendigen Bedingungen im Haushaltsaufstellungsverfahren erfüllt sind.

Bis 2024 waren die Euro-Mitgliedstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen. Alle deutschen Stabilitätsprogramme aus den Jahren 2000 bis 2024 sind in dieser Liste zusammengestellt.

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Gesamtstaatliche Haushaltsplanung

Die europäische Haushaltsüberwachung verlangt von den Euro-Mitgliedstaaten jährlich im Oktober eine aktuelle „Übersicht über die Haushaltsplanung“ (Draft Budgetary Plan). Diese Übersicht soll die gesamtstaatliche Haushaltsprojektion für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen auf Grundlage der aktuellen Planungen wiedergeben, zusammen mit dem projizierten Nettoausgabenwachstum.

Deutsche Haushaltsplanung 2025

Das BMF hat am 15. Oktober 2024 die Haushaltsplanung Deutschlands an die Europäische Kommission übermittelt.

Die Haushaltsplanung stellt die Fiskalprojektion der Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen (inklusive ihrer jeweiligen Extrahaushalte) dar. Diese Projektion basiert auf aktuellen Entwicklungen und Planungen, u. a. auf dem von der Bundesregierung am 16. August 2024 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis zum Jahr 2028.

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Übersicht aller Dokumente

Alle deutschen Haushaltsplanungen seit dem Jahr 2013 sind in dieser Liste zusammengestellt.

Die Haushaltsplanungen aller Euro-Mitgliedstaaten finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.