Mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan und Jährliche Fortschrittsberichte
Am 30. April 2024 sind die Verordnungen zum reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Nach den aktualisierten Bestimmungen des SWP sind die Euro-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Grundzüge ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln in Form sogenannter mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Pläne sowie jährlicher Fortschrittsberichte darzulegen. Die Pläne und jährlichen Fortschrittsberichte werden der Europäischen Kommission vorgelegt. Der mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan umfasst dabei in der Regel einen Zeitraum von vier Jahren. Zur weiteren Überprüfung der Einhaltung der europäischen Fiskalregeln sind die jährlichen Fortschrittsberichte vorgesehen.
Mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan
Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2025 den deutschen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen. Mit dem FSP legt die Bundesregierung erstmals einen mehrjährigen Pfad für das maximal zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben fest (Nettoausgabenpfad), der die Jahre 2025 bis 2029 umfasst.
Der FSP ist ein integrierter Bericht zur Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Er stellt die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zur Einhaltung dieses Nettoausgabenpfades dar und unterlegt diese mit finanzpolitisch-strukturellen Maßnahmen sowie Investitionen und Reformen insbesondere zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten und der länderspezifischen Empfehlungen.
Deutscher Fortschrittsbericht 2025
Das Bundeskabinett hat am 16. April 2025 den Deutschen Jährlichen Fortschrittsbericht 2025 beschlossen.
Der Fortschrittsbericht berichtet über die Grundzüge der deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik, insbesondere die Haushaltsentwicklung, das Nettoausgabenwachstum sowie die Reformen und Maßnahmen, die Bund und Länder im Hinblick auf die länderspezifischen Empfehlungen des Rats der Europäischen Union umsetzen.
Übersicht aller Dokumente
Die mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und jährlichen Fortschrittsberichte aller Euro-Mitgliedstaaten finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
Bis 2024 waren die Euro-Mitgliedstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen. Alle deutschen Stabilitätsprogramme aus den Jahren 2000 bis 2024 sind in dieser Liste zusammengestellt.
Gesamtstaatliche Haushaltsplanung
Die europäische Haushaltsüberwachung verlangt von den Euro-Mitgliedstaaten jährlich im Oktober eine aktuelle „Übersicht über die Haushaltsplanung“ (Draft Budgetary Plan). Diese Übersicht soll die gesamtstaatliche Haushaltsprojektion für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen auf Grundlage der aktuellen Planungen wiedergeben, zusammen mit dem projizierten Nettoausgabenwachstum.
Deutsche Haushaltsplanung 2026
Das BMF hat am 15. Oktober 2025 die Haushaltsplanung Deutschlands an die Europäische Kommission übermittelt.
Die Haushaltsplanung stellt die Fiskalprojektion der Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen (inklusive ihrer jeweiligen Extrahaushalte) auf Grundlage aktueller Entwicklungen und Planungen dar. In der Projektion sind Informationen bis zum 1. September 2025 berücksichtigt. Die Zahlen für die Jahre 2024 und 2025 wurden im Vergleich zum Deutschen Fortschrittsbericht 2025 vom 16. April 2025 aktualisiert.
Übersicht aller Dokumente
Alle deutschen Haushaltsplanungen seit dem Jahr 2013 sind in dieser Liste zusammengestellt.
Die Haushaltsplanungen aller Euro-Mitgliedstaaten finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.