Nach den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes - Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken - sind die Euro-Teilnehmerstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen.
Stabilitätsberichte
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet die Euro-Mitgliedsstaaten dazu, jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen.
Deutsches Stabilitätsprogramm
Themenbezogene Inhalte
Übersicht über die Haushaltsplanung
Die europäische Haushaltsüberwachung verlangt von den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, jährlich im Oktober eine aktuelle „Übersicht über die Haushaltsplanung“. Diese Übersicht soll die gesamtstaatliche Haushaltsprojektion für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen auf Grundlage der aktuellen Planungen wiedergeben. Ziel ist es, die Haushalte bereits in der Phase der Haushaltsaufstellung zu beobachten.