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Unsere Entlastungen wirken

Wir federn für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft die Belastungen ab, die durch stark gestiegene Energiepreise und außergewöhnlich hohe Inflation entstanden sind, und vermeiden steuerliche Mehrbelastungen. Eine wissenschaftliche Kurzexpertise zeigt: Die Entlastungspakete der Bundesregierung wirken zielgerichtet.

So wirken die Entlastungsmaßnahmen


Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Entlastungsmaßnahmen beleuchtet und stellt in seiner Kurzexpertise für das BMF [pdf, 542KB] unter anderem fest:

    • Die Maßnahmen zur Abfederung hoher Energiepreise haben besonders Haushalte mit geringen Einkommen stark entlastet. Sie wirken zielgerichtet.
    • Die steuerlichen Entlastungen zeigen sich als besonders wirksam, nicht nur zur Stabilisierung der Wirtschaft, sondern auch um einen Einbruch der Investitionen zu verhindern und so die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft sicherzustellen.
    • Mit jedem eingesetzten Euro öffentlicher Mittel kann mit den steuerlichen Maßnahmen über zehn Jahre ca. 1,15 Euro Zuwachs beim Bruttoinlandsprodukt erreicht werden. Sie haben also nicht nur einen langfristig stimulierenden Effekt, sie finanzieren sich auch teilweise selbst.

    Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kommt in seiner Studie „Auswirkungen der Entlastungspakete in der Energiepreiskrise“ unter anderem zu diesem Ergebnis:

    • In Summe werden die inflationsbedingten Belastungen für die Privathaushalte substanziell abgefedert, teilweise übersteigen die Entlastungen sogar die Belastungen.
    • Relativ betrachtet profitieren Haushalte mit geringem Einkommen stärker von den Maßnahmen.

Was kommt raus für …?

Paar in winterlicher Kleidung, schaut zusammen in Smartphone; Im Hintergrund weihnachtlich beleuchtetes Geschäft Karin und Semir
Familie in einem Kinderzimmer, auf dem Boden sitzend. Der Vater hat die zweijährige Tochter auf dem Schoss, die Mutter den sieben Monate alten Sohn. Familie Rohrmann
Rentnerin, strickend Anne
Vater und Sohn lachend, Sohn trägt Kopfhörer Christian und Matteo
Frau sitzt auf einer Couch und blickt nach unten. Petra
Vierköpfige Familie, Tochter mit Meerschweinchen im Arm Familie Walter
Vierköpfige Familie blickt in Kamera Familie Nowak

Alle Entlastungen 2023 im Überblick

Die Entlastungspakete mit spürbaren steuerlichen und weiteren Entlastungen umfassen insgesamt fast 300 Milliarden Euro.
Dazu gehören insbesondere:

Steuerliche Entlastungen 2023

Dargestellte Zeiträume

  • Q1/2023
  • Q2/2023
  • Q3/2023
  • Q4/2023
  • Q1/2024
  • Q2/2024
  • Q3/2024
  • Q4/2024

Was? Ausgleich der inflationsbedingten Mehrbelastung durch Anpassung des Einkommensteuertarifs und Anhebung von u. a. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und „Soli“-Freigrenze

Wer? Alle einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger

Wie viel? Individuell abhängig von der Höhe des Einkommens

Wann? Ab 1. Januar 2023

Wie? Automatisch über angepassten Lohnsteuerabzug beziehungsweise mit der Einkommensteuererklärung

Was? Aufwendungen für die Altersvorsorge können vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Wer? Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie in Basisrentenverträge

Wie viel? Individuell abhängig von der Höhe der Beiträge

Wann? 1. Januar 2023

Wie? In der Einkommensteuererklärung können Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Was? Der Sparer-Pauschbetrag wird erhöht.

Wer? Alle Bürgerinnen und Bürger, die privat sparen, z. B. für die Altersvorsorge

Wie viel? Der Sparer-Pauschbetrag steigt für Singles von 801 auf 1.000 Euro und für Ehegatten/Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.

Wann? Ab 1. Januar 2023

Wie? Mit Anpassung des Freistellungsauftrags bei der eigenen Bank beziehungsweise der Einkommensteuererklärung

Was? Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer an 210 Homeoffice-Tagen möglich

Wer? Alle, die im Homeoffice arbeiten

Wie viel? 6 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr)

Wann? Ab 1. Januar 2023

Wie? Mit der Einkommensteuererklärung

Was? Ermöglichen von steuerfreier Prämie an Mitarbeitende

Wer? Arbeitgeberinnen und -geber, Arbeitnehmerinnen und -nehmer

Wie viel? Steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro

Wann? Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024

Wie? Als steuerfreie Zahlungen durch den Arbeitgeber

Was? Einmalzahlung einer Energiepreispauschale

Wer? Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Azubis (Hinweis: Erwerbstätige haben die Energiepreispauschale im September 2022 erhalten.)

Wie viel? 300 Euro (Rentnerinnen und Rentner), 200 Euro (Studierende)

Wann? Im Dezember 2022 für Rentnerinnen und Rentner, 2023 für Studierende

Wie? Automatische Überweisung bei Rentnerinnen und Rentnern, Antrag über digitale Plattform für Studierende

Was? Erhöhung des Kindergeldes für die ersten drei Kinder

Wer? Familien mit Kindern

Wie viel? Jeweils 250 Euro

Wann? Ab 1. Januar 2023

Wie? Automatische Überweisung auf das Konto

Was? Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Alleinerziehende

Wer? Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht

Wie viel? Anhebung um 252 Euro

Wann? Ab 1. Januar 2023

Wie? Mit der Einkommensteuererklärung

Was? Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Wer? Alle, die ab dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaikanlage installieren oder erweitern

Wie viel? Umsatzsteuer von 0 statt 19 Prozent

Wann? Ab 1. Januar 2023

Wie? Händler und Handwerker sollen Steuersatzsenkung an Kundinnen und Kunden weitergeben.

Was? Die Umsatzsteuer auf Gas- und Fermwärmelieferung wird für einen befristeten Zeitraum reduziert.

Wer? Kundinnen und Kunden über ihren Gas- beziehungsweise Fernwärmeversorger

Wie viel? Umsatzsteuer von 7 statt 19 Prozent

Wann? Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024

Wie? Weitergabe der Steuersenkung vom Versorger an Verbraucherinnen und Verbraucher

Was? Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Strompreis.

Wer? Stromkundinnen und -kunden

Wie viel? 3,72 Cent pro kWh (6,6 Mrd. Euro insgesamt)

Wann? Seit 1. Juli 2022

Wie? Ersparnis durch Wegfall der EEG-Umlage wird in der Jahresabrechnung des Stromvertrags automatisch berücksichtigt.

Was? Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer

Wer? Pendlerinnen und Pendler

Wie viel? 38 Cent pro Kilometer

Wann? Rückwirkend zum 1. Januar 2022

Wie? Die Pauschale kann pro Arbeitstag in der Steuererklärung als Teil der Werbungskosten geltend gemacht werden.

Dargestellte Zeiträume

  • Q1/2023
  • Q2/2023
  • Q3/2023
  • Q4/2023
  • Q1/2024
  • Q2/2024
  • Q3/2024
  • Q4/2024

Weitere Entlastungen 2023

Dargestellte Zeiträume

  • Q1/2023
  • Q2/2023
  • Q3/2023
  • Q4/2023
  • Q1/2024
  • Q2/2024
  • Q3/2024
  • Q4/2024

Was? Erhöhung des Wohngeldes und Ausweitung des Berechtigtenkreises auf rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger

Wer? Haushalte mit geringem Einkommen

Wie viel? Rund 370 Euro monatlich

Wann? Die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Wie? Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern beantragt werden. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Die Gas- und Wärmepreisbremse entlastet Kundinnen und Kunden von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme. Alle Details gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Der Gaskostenrechner der Bundesregierung zeigt, mit welchen Entlastungen Sie durch die Gas- und Wärmepreisbremse rechnen können.

Die Strompreisbremse entlastet alle Stromkundinnen und Stromkunden mit sehr hohen Strompreisen. Alle Details gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Der Stromkostenrechner der Bundesregierung zeigt, mit welchen Entlastungen Sie durch die Strompreisbremse rechnen können.

Was? Digitales, bundesweit gültiges und monatlich kündbares ÖPNV-Ticket

Wer? Alle Bürgerinnen und Bürger

Wie viel? 49 Euro für ein Monatsticket (konkrete Entlastung je nach regionalem Verkehrsverbund unterschiedlich)

Wann? Ab 1. Mai 2023

Wie? Mit dem Kauf des vergünstigten Tickets

Dargestellte Zeiträume

  • Q1/2023
  • Q2/2023
  • Q3/2023
  • Q4/2023
  • Q1/2024
  • Q2/2024
  • Q3/2024
  • Q4/2024

Themenbezogene Inhalte

Entlastungen für Deutschland – wie sie wirken.

Unsere Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen, darüber, wie sie wirken, und was bei Ihnen genau ankommt.

Download (PDF, 3MB) : Entlastungen für Deutschland – wie sie wirken.

Ihre Photovoltaikanlage

Dieses Faltblatt richtet sich insbesondere an Privatpersonen, die kürzlich eine Photovoltaikanlage gekauft haben, eine bestehende Anlage erweitern oder reparieren wollen.

Download (PDF, 745KB) : Ihre Photovoltaikanlage

Energiekostenrechner der Bundesregierung

Berechnen Sie mit dem Energiekostenrechner die möglichen Einsparungen bei den Strom- und Gaskosten.

Mehr erfahren auf externer Seite: Energiekostenrechner der Bundesregierung