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Hier finden Sie allgemeine Informationen zum internationalen Steuerrecht.
Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG): Für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, können Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Mai 2024 abgegeben werden.
Das BMF-Schreiben vom 15. Januar 2024 bietet eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.
Die Verhandlungen zur Zwei-Säulen-Lösung der OECD kommen voran. Deutschland setzt sich dabei für einfach handhabbare und bürokratiearme Lösungen ein. Damit schaffen wir Wettbewerbsgleichheit und stärken den deutschen Wirtschaftsstandort.
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren, die an in der Grenzzone ansässige Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen: ...
Das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 enthält die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes.
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung einschließlich der beigefügten Anlagen abgeschlossen: ...
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach den DBA Folgendes: ...
Die Vordrucke zur Grenzgängerbesteuerung nach dem DBA-Schweiz sind unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abrufbar.
Mit Schreiben vom 30. November 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 9. Januar 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.