Reform für mehr Steuerfairness und Wettbewerbsgleichheit
Seit Jahren setzen wir uns intensiv für eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene ein. Große internationale Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind und Gewinne machen, sollen ebenso Steuern zahlen wie mittelständische Unternehmen vor Ort. Die globale Mindestbesteuerung ist also eine Frage der Steuerfairness. Gleichzeit sorgt sie für mehr Wettbewerbsgleichheit und stärkt den deutschen Wirtschaftsstandort.
Die Reform der internationalen Besteuerung von Unternehmen umfasst zwei Säulen. Die Zwei-Säulen-Lösung beinhaltet unter Säule I insbesondere die teilweise Neuverteilung von Besteuerungsrechten der größten und profitabelsten Konzerne der Welt. Unter Säule II soll durch die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent u. a. aggressiver Steuergestaltung und schädlichem Steuersystemwettbewerb ein Ende gesetzt werden. Die Verständigungen, die dazu auf internationaler Ebene erreicht wurden, sind ein bedeutender Meilenstein im internationalen Steuerrecht und ein Beispiel erfolgreicher globaler Kooperation.
Hintergrundinformationen zur Mindestbesteuerung und Details zur sogenannten Zwei-Säulen-Lösung finden Sie hier:
Themenbezogene Inhalte
Dokumente zur Mindestbesteuerung:
Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die deutsche Rechtslage in Bezug auf die Mindestbesteuerung.
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine vollständige Liste handelt. Viele der untenstehenden Dokumente sind auch auf Englisch verfügbar.
- Mindeststeuergesetz
- Die aktuellste Ausgabe des Mindeststeuergesetzes finden Sie hier.
- Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. August 2024 die Anhörung zum Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 6. September 2024 abgegeben werden.
- Europäische Kommission
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two)
Das BEPS-Projekt
Die Arbeiten zu einer fairen internationalen Besteuerung wurden vom „Inclusive Framework on BEPS“ maßgeblich vorangetrieben. Dieses Gremium wurde von der OECD und der Gruppe der Zwanzig (G20) eingerichtet. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das „Inclusive Framework on BEPS“ hat die sogenannte Zwei-Säulen-Lösung erarbeitet. Es ist zuständig für die Überwachung der Umsetzung durch die Staaten und zur Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit. Über 140 Staaten und Jurisdiktionen arbeiten daran gleichberechtigt mit.
Das „Inclusive Framework on BEPS“ ist Teil des gemeinsamen BEPS-Projekts der OECD und G20. Dieses Projekt wurde im Jahr 2013 initiiert, um gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und gegen aggressive Steuervermeidung multinationaler Konzerne vorzugehen. Die Bundesregierung hat das BEPS-Projekt von Beginn an nachdrücklich unterstützt.
Hintergrundinformationen zum BEPS-Projekt und Details zu den Ergebnissen finden Sie hier: