16 Inhalte, sortiert nach
Alle Beiträge zu: Körperschaft- & Umwandlungssteuer
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Steuern Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025.
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Steuern Änderung des BMF-Schreibens vom 2. Januar 2025
Bezug: Anpassung des UmwStE 2025 - Rn. 15.35a und Rn. Org. 03
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Steuern Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KStG; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 29. August 2024 - V R 43/21 -
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025.
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Steuern Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen.
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Steuern Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG); § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG))
BMF-Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) in der Fassung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nummer 411 S. 1)
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Körperschaft- & Umwandlungssteuer Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG
Mit Schreiben vom 24. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 5. Mai 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de gegeben.
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Steuern Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;
Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483) zur Anwendung des § 4 Absatz 1 in Fällen von Verpachtungs-BgA durch die öffentliche Hand (Entgeltlichkeit einer Verpachtung, Verlusttragung).
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Steuern Aufhebung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022
Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025.
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Steuern Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)
Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ - UmwStE) abgestimmt. Mit dem BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 wurde nunmehr der UmwStE mitgeteilt.