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16.06.2025

Kraftfahrzeugsteuer

Hier finden Sie Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und zu den zuständigen Ansprechpartnern.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer, die auf die Teilhabe am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird; die Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt beim Bund. Zuständig für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist der Zoll. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden beispielsweise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes, sondern sie dienen wie alle Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben. Die Hauptzollämter sind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten.

Informationen zur Zuständigkeit des Zolls im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie unter „Aufgaben und Struktur des Zolls“ im Abschnitt „Verkehrsteuern“.

Auf der Internetseite des Zolls erhalten Sie aktuelle Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer unter den Rubriken Privatpersonen oder Unternehmen.