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Hier finden Sie BMF-Schreiben und allgemeine Informationen zur Lohnsteuer.
Das Vordruckmuster für die "Lohnsteuer-Anmeldung 2025" und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025" werden hiermit bekanntgemacht.
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz nimmt die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 das BMF-Schreiben vom 16. November 2021.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird mit BMF-Schreiben 31. Mai 2024 zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen Stellung genommen.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 die …
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Mio. Euro geführt.
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-lsth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Gesetze, Richtlinien und Hinweise zur Lohnsteuer für das Jahr 2024.
BMF-Schreiben vom 23. Januar 2024
Seit 1. Januar 2024 gilt der zweite Schritt beim Inflationsausgleichsgesetz: 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren von neuen Steuererleichterungen in Höhe von 15 Milliarden Euro.
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.