Sie sind hier:
Hier finden Sie Informationen zu Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug.
Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen …
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024, ...
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht.
Gegenüber dem Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.09.2023, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht …
Hiermit werden das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1. Juli 2023 durch das Pflegeunterstützungs- und …
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht.
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1 230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4 260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18. …
Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 werden nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Übergangsregelungen hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs getroffen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht.
Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2023 (Stand: 28.9.2022, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zum Inflationsausgleichsgesetz ergeben.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht.
Gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2022 (Stand: 30.3.2022, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht.
Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2022 (Stand: 5.10.2021, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 bekannt gemacht.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags und die für 2021 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (Stand: 9.11.2020). ...