Programmablaufplan
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Alle Beiträge zu: Programmablaufplan
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lohnsteuer-programmablaufplan Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die …
Hierzu: BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2009 - IV C 5 - S 2361/09/10004 / I A 5 - Vw 7430/09/10001 - (2009/0612938) Dem Schreiben ist der (PAP 2010) in korrigierter Fassung vom 27. Oktober 2009 beigefügt.
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lohnsteuer-programmablaufplan Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2010 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Bemessungsgrundlage für …
Hierzu: BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2009 - IV C 5 - S 2361/09/10004 - (2009/0613094) - Dem Schreiben ist der (PAP 2010) in korrigierter Fassung vom 27. Oktober 2009 beigefügt.
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lohnsteuer-programmablaufplan Austauschseiten zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der …
Hierzu: BMF-Schreiben vom 20. November 2009 - IV C 5 - S 2361/09/10004 - (2009/0769597) -
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lohnsteuer-programmablaufplan Geänderter Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2010 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlages und der …
Hierzu: BMF-Schreiben vom 20. November 2009 - IV C 5 - S 2361/09/10004 - (2009/0769647) -
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lohnsteuer-programmablaufplan Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2011 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für …
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2011 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) bekannt gemacht (§ 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).
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lohnsteuer-programmablaufplan Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die …
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer bekannt gemacht (§ 39b Absatz 8 EStG).