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Bürgerschaftliches Engagement

Millionen Menschen tragen durch ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Insbesondere Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl. Der Staat unterstützt und fördert Ehrenamt und Engagement in unterschiedlicher Weise. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen steht die steuerliche Förderung im Vordergrund.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert auf seiner Internetseite insbesondere über für das Ehrenamt und Engagement bedeutsame Gesetzgebungsverfahren, bietet zudem Hintergrundinformationen an und stellt aktuelle Verwaltungsanweisungen (z. B. BMF-Schreiben) zur Verfügung. Das BMF ist bemüht, die Informationen fortlaufend zu aktualisieren, kann aber keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen (siehe auch Haftungsausschluss).

Soweit Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Referat für Bürgerangelegenheiten (siehe Kontaktmöglichkeiten – unser Wegweiser für Ihre Fragen). Das BMF darf aber weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche Ratschläge erteilen. Deshalb darf keine Einzelfallberatung oder -bearbeitung durchgeführt werden. Für Fragen zu persönlichen steuerlichen Angelegenheiten – auch von Vereinen, Stiftungen, etc. – sind die Finanzämter zuständig. Bei der Suche nach dem zuständigen Finanzamt hilft www.finanzamt.de. Hier finden Sie auch die Adressen der obersten Finanzbehörden der Länder. Das BMF hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht. Anfragen in der Zuständigkeit anderer Bundesministerien oder des nachgeordneten Geschäftsbereichs werden gegebenenfalls entsprechend weitergeleitet.

Die obersten Finanzbehörden der Länder bieten Broschüren zur Vereinsbesteuerung an, siehe unten. Steuerformulare wie beispielsweise die Muster der Zuwendungsbestätigungen sind im Formular-Management-System (FMS) verfügbar (dort den Ordner "Steuerformulare" und dann den Ordner "Gemeinnützigkeit" öffnen).

Das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ein technisch-organisatorisches Kernelement der Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens. Das BZSt gibt auf dessen Internetseite Antworten auf allgemeine und fachspezifische Fragen und informiert, wie u. a. die elektronische Datenübermittlung erfolgt.

Informationen weiterer Ministerien, Behörden und Einrichtungen

Das Bundesministerium der Justiz unterstützt Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine mit Musterschreiben und einem Leitfaden zum Vereinsrecht. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins gibt es vieles zu beachten. Wenn Sie einen Verein gründen wollen oder sich als Mitglied oder Organ eines Vereins über Ihre Rechte und Pflichten informieren möchten, kann dieser Leitfaden viele wichtige Auskünfte geben und mit Hinweisen auf andere Informationsmöglichkeiten weiterhelfen.

Das BMI unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement. Untder dem Motto "Ehrenamt - Motor der Demokratie" zeigt das BMI die Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements in Deutschland

Freiwilliges Engagement ist Ausdruck von Verantwortung und ein wesentlicher Beitrag für faire Chancen in unserer Gesellschaft. Über die Engagementpolitik der Bundesregierung informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) detailliert mit einem eigenen Themenbereich.

Das BMF veröffentlicht selbst keine Broschüre zur Vereinsbesteuerung, weil die von den Ländern herausgegebenen Publikationen oft nicht nur steuerliche, sondern auch andere Rechtsgebiete berührende (z. B. Vereinsrecht) und vor allem länderspezifische (z. B. Finanzhilfen, Fördermaßnahmen) Informationen enthalten.

(Stand: Februar 2024)