Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert auf seiner Internetseite insbesondere über für das Ehrenamt und Engagement bedeutsame Gesetzgebungsverfahren, bietet zudem Hintergrundinformationen an und stellt aktuelle Verwaltungsanweisungen (z. B. BMF-Schreiben) zur Verfügung. Das BMF ist bemüht, die Informationen fortlaufend zu aktualisieren, kann aber keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen (siehe auch Haftungsausschluss).
Soweit Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Referat für Bürgerangelegenheiten (siehe Kontaktmöglichkeiten – unser Wegweiser für Ihre Fragen). Das BMF darf aber weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche Ratschläge erteilen. Deshalb darf keine Einzelfallberatung oder -bearbeitung durchgeführt werden. Für Fragen zu persönlichen steuerlichen Angelegenheiten – auch von Vereinen, Stiftungen, etc. – sind die Finanzämter zuständig. Bei der Suche nach dem zuständigen Finanzamt hilft www.finanzamt.de. Hier finden Sie auch die Adressen der obersten Finanzbehörden der Länder. Das BMF hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht. Anfragen in der Zuständigkeit anderer Bundesministerien oder des nachgeordneten Geschäftsbereichs werden gegebenenfalls entsprechend weitergeleitet.
Die obersten Finanzbehörden der Länder bieten Broschüren zur Vereinsbesteuerung an, siehe unten. Steuerformulare wie beispielsweise die Muster der Zuwendungsbestätigungen sind im Formular-Management-System (FMS) verfügbar (dort den Ordner "Steuerformulare" und dann den Ordner "Gemeinnützigkeit" öffnen).
Das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ein technisch-organisatorisches Kernelement der Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens. Das BZSt gibt auf dessen Internetseite Antworten auf allgemeine und fachspezifische Fragen und informiert, wie u. a. die elektronische Datenübermittlung erfolgt.
Informationen weiterer Ministerien, Behörden und Einrichtungen
Das BMF veröffentlicht selbst keine Broschüre zur Vereinsbesteuerung, weil die von den Ländern herausgegebenen Publikationen oft nicht nur steuerliche, sondern auch andere Rechtsgebiete berührende (z. B. Vereinsrecht) und vor allem länderspezifische (z. B. Finanzhilfen, Fördermaßnahmen) Informationen enthalten.
(Stand: Februar 2024)
- Land Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern
- Land Berlin
- Land Brandenburg
- Freie Hansestadt Bremen
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Land Hessen
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen
- Land Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Freistaat Sachsen
- Land Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen