Über unser Netzwerk
Bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen immer wieder gleiche oder ähnliche Daten liefern. Das macht den Weg zu Verwaltungsleistungen oft beschwerlich.
Unsere Vision
Doch Verwaltung geht auch einfach: Wir gestalten Prozesse zur Erbringung von Verwaltungsleistungen für alle Nutzerinnen und Nutzer schneller und effektiver. Wir bauen bürokratische Hürden ab. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen dann ihre Daten nur noch einmal bei der Verwaltung angeben. Das ist Ziel des Onlinezugangsgesetzes, der Registermodernisierung und – auf EU-Ebene – der Single-Digital-Gateway-Verordnung. Möglich wird dies durch digitaltaugliche Gesetze und die Weiternutzung vorhandener Daten.
Unsere Mission
Unser interdisziplinäres und hierarchiefreies Netzwerk bringt Kolleginnen und Kollegen aus den Ministerien, den Bundesbehörden, den Ländern und den Kommunen zusammen. Gemeinsam entwickeln wir Lösungsideen, um das Once-Only-Prinzip in allen Bereichen so schnell wie möglich anzuwenden. Wir arbeiten stets evidenzbasiert und nutzerzentriert.
Wir inspirieren und vernetzen Projekte und Innovationsteams. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise. Unsere Zusammenarbeit liefert bereits erste Ergebnisse.
Nutzen und Vorteile des Once-Only-Prinzips
78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten laut einer Umfrage des Kompetenzzentrums Öffentliche IT Once-Only für wünschenswert: Ein Anreiz mehr, Once-Only möglichst schnell und flächendeckend umzusetzen. Das Once-Only-Prinzip bietet eine Vielzahl von Vorteilen – übergreifend, für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie für die Verwaltung:
- Effizienzsteigerung und Bürokratieabbau
- Einsparung von Kosten, da Daten nur noch an einer Stelle gespeichert werden müssen
- Stärkung des Datenschutzes und der Transparenz durch das Datenschutzcockpit der Registermodernisierung
- Stärkung des EU-Binnenmarkts durch einen EU-weit vereinfachten Datenaustausch innerhalb des EU-OOTS
- Deutlich vereinfachte Beantragung von Verwaltungsleistungen
- Digitales Stellen von Anträgen möglich
- Leichtes und schnelleres Ausfüllen von Anträgen, da die gleichen Daten nicht jedes Mal neu, sondern nur noch einmal bei der Verwaltung angegeben werden müssen
- Einsparung von Kosten, da z. B. auch beglaubigte Kopien nicht mehr jedes Mal neu, sondern nur noch einmal eingereicht werden müssen
- Schnellere Entscheidung über die Anträge
- Erhöhte Transparenz und Kontrolle über die persönlichen Daten durch das Datenschutzcockpit
- Erhebliche Reduzierung des Arbeitsaufwands, da die meisten Daten bereits in geprüftem Zustand von anderen Behörden vorliegen
- Mehr Zeit für qualitative Leistungen, z. B. ergänzende Beratung
- Verlässlichere Informationen, verringerte Fehlerquoten und weniger Falschangaben
- Weniger Anträge auf Papier
- Anpassung an Standards anderer europäischer Länder
Machen Sie mit und lernen Sie mit uns gemeinsam
Wollen Sie auch in Ihrer Behörde mit Once-Only starten und als Vorreiterin und Vorreiter mitwirken? Sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen – egal, aus welchem Bereich der Verwaltung und aus welcher Hierarchieebene Sie kommen. Ob aktiv bei der Umsetzung oder durch fachliche Erkenntnisse beteiligt: Jede und jeder ist willkommen.
Ansprechpartnerin
RDin Kathleen Jennrich
Bundesministerium der Finanzen
Referat IV A 5 – Digitaltaugliches Recht, Once-Only, Interoperabilität
E-Mail: once-only@bmf.bund.de
Telefon.: + 49 30 18 682 3399