AO-Anwendungserlass (AEAO)
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Alle Beiträge zu: AO-Anwendungserlass (AEAO)
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: § 30 und § 89
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31a, 80, 80a, 89, 90, 122, 138, 149, 154, 162, 165, 169, 170, 201, 204, 233a, 234, 235, 251, 351, 357, 364
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Steuern Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a
Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO--Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu §--Paragraf 146a ergänzt.
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31, 88, 138a, 146, 146a, 147, 364a, und 365.
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 (BStBl I Teil eins S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. September 2019 (BStBl I Teil eins S. 946) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert.
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. Juni 2019 (BStBl I S. 518) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert.
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Steuern Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a AO erläutert daher die Vorschrift.
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 31. Januar 2019 (BStBl I S. 71) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert. Hinweis: Aufgrund eines Versehens wurde zunächst eine falsche Version des BMF-Schreiben vom 5. …
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Steuern Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2018 (BStBl I S. 706) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert.
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Weitere Steuerthemen Gesetzliche Neuregelung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; …
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146 Abs. 1 AO neu gefasst worden. Diese Änderung ist am 29. Dezember 2016 in Kraft getreten. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146 AO wird daher neu gefasst.