Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

Allgemeinverfügungen

Hier finden Sie Informationen zu Allgemeinverfügungen.

Der Begriff „Allgemeinverfügung“ ist in § 118 der Abgabenordnung (AO) definiert: „Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.“

Pagination

    • Aktuelle Seite: 1

Alle Beiträge zu: Allgemeinverfügungen

Pagination

    • Aktuelle Seite: 1