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Hier finden Sie BMF-Schreiben und Allgemeines zur Betriebsprüfung.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden aktualisierten Hinweise beizufügen.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2025
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden Hinweise beizufügen.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024