Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und gegebenenfalls bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Richtsatzsammlung / Pauschbeträge
Hier finden Sie Richtsätze und Pauschbeträge, um Umsätze von Gewerbetreibenden zu überprüfen und Warenentnahmen pauschal zu verbuchen.
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Alle Beiträge zu: Richtsatzsammlung / Pauschbeträge
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024
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Nachstehend gebe ich die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt.
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2023
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Weitere Steuerthemen Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023; Umsatzsteuer...
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Diese Regelung wurde mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 über den 30. Juni …
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Steuern Begleitschreiben zur Anwendung der Richtsatzsammlung in Krisensituationen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung, zuletzt für das Jahr 2020 veröffentlicht (BStBl I 2022 Seite 4, IV A 8 - S 1544/19/10001 :003 DOK 2021/1277490), das Folgende: ...
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