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Eindämmung der Normenflut

Hier finden Sie Informationen zum Prozess der Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht.

Mit der „Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht“ wurde ein Prozess zur dauerhaften Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften eingeleitet, mit dem in den Jahren 2005 - 2010 knapp 4.000 nicht mehr benötigte BMF-Schreiben aufgehoben wurden.

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird in Fortführung dieses Prozesses seit 2011 jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht. Seit 2013 wird dieses Vorgehen auch für unter demselben Datum veröffentlichte gleich lautende Erlasse (GLE) der obersten Finanzbehörden der Länder angewandt. Durch die regelmäßigen Prüfungen wird sichergestellt, dass jeweils nur die für den aktuellen Veranlagungszeitraum anwendbaren BMF-Schreiben und GLE in der jährlich veröffentlichten Positivliste aufgeführt sind.

Alle zu diesem Thema veröffentlichten BMF-Schreiben sowie ab 2013 auch die veröffentlichten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (GLE) – jeweils mit den dazugehörigen Listen – finden Sie hier.

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