Ein wichtiges Thema, mit dem sich das Bundesfinanzministerium befasst, sind die Steuern. Es gibt unterschiedliche Steuerarten in Deutschland und sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates.
Hier stehen fachliche Informationen zu bestimmten Steuerarten zur Verfügung. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF -Schreiben, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind.
Der Kraftfahrzeugsteuerrechner dient der Berechnung der Jahressteuer in einfachen Fällen. Steuerbefreiungen oder Aufschläge wegen abweichendem Entrichtungszeitraum o.ä. werden nicht berücksichtigt.
Hier können Informationen über das internationale und supranationale Steuerrecht abgerufen werden. Dies sind insbesondere die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA), die durch weitere staatenbezogene Informationen ergänzt werden.
Die Liste der öffentlichen Aufgaben, die im Interesse der Gemeinschaft erledigt werden, ist lang: Bildung, Infrastruktur, soziale Absicherung, innere und äußere Sicherheit gehören dazu. Öffentliche Leistungen werden mit Steuereinnahmen finanziert.
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Absicherung im Alter ein zentrales Thema in Deutschland. Unsre Informationen zur Altersvorsorge haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Millionen Menschen tragen durch ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Insbesondere Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl.
Ob beim Einkaufen, an der Zapfsäule, beim Biertrinken oder Heizen – jeder zahlt Steuern. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenommene Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Staatshaushalts, aus dem die Ausgaben für das Gemeinwohl finanziert werden. Erfahren Sie mehr über die Steuereinnahmen und wie diese verwendet werden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.