Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

09.08.2023

Post und Reise

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, damit Sie mit Ihrem Paket oder Urlaubssouvenir keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Postsendungen

Grundsätzlich wird für alle Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro entfallen. Zusätzlich kann ab einem Wert von 150 Euro – je nach Art der Ware – auch Zoll hinzukommen. Für Geschenksendungen an Privatpersonen gelten unter bestimmten Umständen andere Wertgrenzen. Außerdem sind im Postverkehr auch eine Reihe von Einfuhrverboten und Beschränkungen zu beachten.

  • Um den Überblick zu erleichtern, hilft der Abgabenrechner für Postverkehr die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen. Zudem warnt der Abgabenrechner vor Produkten, die gefährlich sein können oder verboten sind.
  • Auf der Internetseite des Zolls finden Sie die wichtigsten Bestimmungen für Privatpersonen und Unternehmen – sowohl für Sendungen innerhalb der EU als auch für Sendungen in einen und aus einem Nicht-EU-Staat.

Zum Seitenanfang

Reisen

Abschalten, ausspannen, dem Alltag den Rücken kehren: So wünschen wir uns alle die Urlaubszeit. Die schönsten Urlaubsfreuden sind jedoch schnell verdorben, wenn Sie bei der Rückkehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das geht leider oft schneller, als es vielen Urlauberinnen und Urlaubern bewusst ist.

  • Mit dem Abgabenrechner für Reiseverkehr können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und was Sie voraussichtlich bezahlen müssen, falls Sie die Reisefreimengen überschreiten.
  • Auf der Internetseite des Zolls sind die wichtigsten Zollbestimmungen zusammengefasst. Hier erfahren Sie unter anderem, welche Souvenirs Sie bedenkenlos aus dem Ausland mitbringen können, welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und von welchen Waren Sie auf jeden Fall die Finger lassen sollten.
  • Mithilfe der Internetseite Artenschutz im Urlaub können Sie vor Ihrer Reise recherchieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Auskunft des Zolls unter Telefon: +49 228 303-26020 oder E-Mail: info.privat@zoll.de gerne zur Verfügung.

Themenbezogene Inhalte

Broschüren zum Thema

Zoll Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll

Welche Souvenirs können Sie bedenkenlos mitbringen? Was müssen Sie bei der Einreise beachten? Welche Waren sind abgabenfrei? Mit dieser Broschüre wollen wir Sie vor unangenehmen Überraschungen bewahren.

Download (PDF, 5MB) : Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll

Zoll Artenschutz – Was Sie im Urlaub beachten sollten

Viele Urlauberinnen und Urlauber kaufen aus Unwissenheit artengeschützte Souvenirs und tragen somit dazu bei, dass der Raubbau an der Natur anhält und der Handel mit artengeschützten Tieren und Pflanzen floriert.

Download (PDF, 9MB) : Artenschutz – Was Sie im Urlaub beachten sollten

Zoll Zoll und Post – Internethandel

Bestellungen im Internet sind einfach – doch welche Waren darf ich mir aus dem Ausland zuschicken lassen? Wann sind diese Waren zoll- und/oder steuerfrei? Wie sieht es mit Geschenksendungen aus?

Download (PDF, 4MB) : Zoll und Post – Internethandel