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16.01.2023

Postverkehr

Am 1. Juli 2021 ist die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro entfallen. Damit wird grundsätzlich für alle aus Nicht-EU-Ländern eingeführten Waren Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Zusätzlich kann ab einem Wert von 150 Euro – je nach Art der Ware – auch Zoll hinzukommen. Für Geschenksendungen an Privatpersonen gelten unter bestimmten Umständen andere Wertgrenzen. Wie schon bisher, sind auch im Postverkehr eine Reihe von Einfuhrverboten und Beschränkungen zu beachten.

Um den Überblick zu erleichtern, hilft der Abgabenrechner für Postverkehr die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen. Er gibt dazu zahlreiche Hinweise zum Thema. Zudem warnt der Abgabenrechner vor Produkten, die gefährlich sein können oder verboten sind.

Detaillierte Information und die wichtigsten Bestimmungen für Privatpersonen und Unternehmen finden sich auf der Internetseite des Zolls. Auch die Broschüre Zoll und Post - Internethandel gibt einen Überblick zu Postsendungen aus dem Ausland.