Generalzolldirektion
Die Generalzolldirektion erfüllt als Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn die zentralen Organisationsaufgaben des Zolls und übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Ortsebene (Hauptzollämter und Zollfahndungsämter) aus. Für die zollspezifischen Aufgaben, wie etwa die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sind die Fachdirektionen in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden auf Ortsebene zuständig. Zu den Direktionen der Generalzolldirektion zählen auch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ).
Hauptzollämter und Zollfahndungsämter
Hauptzollämter
Die Hauptzollämter sind als Ortsbehörden erste Ansprechpartner für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren. Dabei prüfen sie auch die Möglichkeit von Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten.
Neben den elektronischen Abfertigungsverfahren bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden, persönlichen Service. Mit verkehrsgünstigen Lagen, bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einer Bündelung von Fachkompetenz und dem Angebot, auf Wunsch auch im Unternehmen abzufertigen, orientiert sich der Service an den Erfordernissen der Unternehmen.
Zollfahndungsämter
Die acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sind ebenfalls örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie sind für die Ermittlung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig, die in der Verantwortung der Zollverwaltung liegen.
Schwerpunkte der Ermittlungstätigkeit des Zollfahndungsdienstes bilden die Bereiche Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, Produktpiraterie sowie Straftaten im Bereich Zölle und Außenwirtschaftsrecht.