Die Ergebnisse der 159. Steuerschätzung zeigen: Trotz zusätzlicher Maßnahmen zur Eindämmung von Neuinfektionen im November sind die Steuereinnahmen im Vergleich zur Interimsschätzung im September insgesamt stabil. Für dieses und die beiden kommenden Jahre entwickeln sich die Einnahmen aufgrund der vergleichsweise guten Wirtschaftsentwicklung sogar deutlich besser als noch im September erwartet. Die Zahlen dieser Steuerschätzung und die gute Entwicklung seit September sind ein Beleg dafür, dass die entschlossenen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung greifen.
Die Corona-Pandemie ist längst nicht überwunden. Wir müssen das Geschehen weiterhin aufmerksam beobachten. Und wenn es nötig werden sollte, werden wir schnell und entschlossen handeln. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt, dass unsere bisherigen Entscheidungen richtig gewesen sind und es konjunkturell wieder aufwärtsgeht. Das ist eine gute Nachricht. Unsere Hilfspolitik wirkt und der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht nicht im Widerspruch zum Wirtschaftsaufschwung. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen weiter durch diese Krise zu begleiten und zu unterstützen. Diesen Kurs werde ich fortsetzen. All das kostet natürlich Geld, Nichtstun wäre aber um vieles teurer.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Ergebnisse der Steuerschätzung im Detail
Verglichen mit der Steuerschätzung vom September 2020 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2020 um 10,6 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 3,4 Mrd. Euro und für die Länder von 5,3 Mrd. Euro. Die Einnahmen der Gemeinden steigen um 1,4 Mrd. Euro.
Auch in den Jahren 2021 bis 2023 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet über dem Schätzergebnis vom September 2020 liegen. Das Jahr 2025 wurde erstmalig geschätzt. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für das Jahr 2021 um 3,4 Mrd. Euro (Bund: 1,7 Mrd. Euro), 2022 um 5,4 Mrd. Euro (Bund: 2,6 Mrd. Euro) und 2023 um 0,6 Mrd. Euro (Bund: 0,6 Mrd. Euro) nach oben und 2024 um 4,2 Mrd. Euro (Bund: 1,6 Mrd. Euro) nach unten angepasst.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2025, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU, sind in Anlage 1 zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzung vom September 2020 zu ermöglichen, sind die Abweichungen zu diesen Schätzungen bis 2024 in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.
Grundlagen der Steuerschätzung
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt, welche insbesondere auch die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbildet. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen überaus deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 5,5 % und im kommenden Jahr 2021 einen Anstieg von 4,4 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von ‑3,8 % für das Jahr 2020, +6,0 % für das Jahr 2021 und +4,3 % für das Jahr 2022 sowie von je +2,6 % für die Jahre 2023 bis 2025 projiziert.
Eine für die Steuerschätzung relevante gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage sind die Bruttolöhne und -gehälter (BLG). Die BLG wurden im Rahmen der aktuellen Herbstprojektion 2020 gegenüber der Interimsprojektion vom September 2020 wie folgt angepasst: Für das Jahr 2020 wird von einem Rückgang der Bruttolöhne und -gehälter von 1,6 % ausgegangen. Dies ist ein um 0,4 Prozentpunkte schwächerer Rückgang als in der Interimsprojektion 2020 geschätzt. Für das Jahr 2021 wurde die Projektion von +3,2 % um 0,3 Prozentpunkte auf +3,5 % und für das Jahr 2022 von +2,8 % auf +3,2 % angehoben. Für die Jahre ab 2023 bis 2025 wird dagegen mit unveränderten jährlichen Wachstumsraten der BLG von 2,8 % gerechnet.
Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (UVE) sind die zentrale Fortschreibungsgröße für die gewinnabhängigen Steuerarten und sind im aktuellen Jahr besonders betroffen. Für das Jahr 2020 wird mit einem kräftigen Rückgang der UVE um 10,3 % gerechnet, der allerdings ohne die verschiedenen Corona-Hilfen für Unternehmen noch deutlich stärker ausgefallen wäre. Ab dem kommenden Jahr setzt auch hier eine Erholung ein mit projizierten Wachstumsraten von 8,7 % für 2021, 0,9 % für 2022 und einem jährlichen Zuwachs von 2,7 % für die Jahre 2023 bis 2025.
Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom September 2020 waren die finanziellen Auswirkungen aus dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. 2020 I Nr. 47; S. 2184) sowie die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur GKV ab 1. Januar 2021 (BAnz AT 30.10.2020 B 5) zu berücksichtigen.
Die 159. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 10. bis 12. November 2020 als Videokonferenz statt.