Zweiter Nachtragshaushalt 2020
Das Bundeskabinett hat am 17. Juni 2020 den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) in Höhe von 62,5 Mrd. € beschlossen. Insgesamt nimmt der Bund im Jahr 2020 zur Finanzierung von Mindereinnahmen und Mehrausgaben 218,5 Mrd. € an Krediten auf. Aufgrund der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat Deutschland die notwendige Finanzkraft, entschlossen auf die Auswirkungen der Corona Pandemie zu reagieren und wirksame konjunkturelle Impulse zu setzen.