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01.01.2026

Die europapolitische Rolle des Bundesministeriums der Finanzen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt auf der europapolitischen Bühne eine bedeutende Rolle wahr: Es ist innerhalb der Bundesregierung zuständig für die Abstimmung der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik und wirkt bei der Aufstellung und Kontrolle des Haushalts der Europäischen Union (EU) mit. Darüber hinaus fallen die EU-Bereiche Zoll, Steuern und Finanzdienstleistungen in seine Zuständigkeit.

Koordinierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik

Die gemeinsame Währung und der europäische Binnenmarkt erfordern eine enge Abstimmung der Finanz- und Wirtschaftspolitik aller Mitgliedstaaten. Diese Aufgabe wird vom sogenannten ECOFIN-Rat wahrgenommen, in dem in der Regel einmal monatlich die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen – Deutschland ist dort durch den Bundesfinanzminister vertreten.

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Der Euro

Mit dem Euro ist eine gemeinsame europäische Währung für einen großen Teil der EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Realität geworden. Dank seiner Stabilität schafft er Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen und sorgt gleichzeitig für Preistransparenz innerhalb der Gemeinschaft.

Sein stabiler Wert ist die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung: Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft profitiert davon, dass es innerhalb der Eurozone keine Wechselkursschwankungen mehr gibt, und die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von einem stärkeren Wettbewerb der zu größerer Vielfalt und geringeren Preisen führt. Unabhängig vom ökonomischen Nutzen ist die einheitliche Währung politisch unverzichtbar. Sie ist das bislang weitreichendste Ergebnis und Bekenntnis der europäischen Integration und versetzt Deutschland als Teil des größten gemeinsamen Marktes der Welt in die Lage, die Globalisierung mitzugestalten. Eine spannungsfreie wirtschaftliche Entwicklung in der EU und eine stabile Europäische Wirtschafts- und Währungsunion sind von wesentlichem Interesse für Deutschland – das BMF hat sich mit seiner Politik von Anbeginn der gemeinsamen Währung stets dafür eingesetzt.

Die Infografik zeigt eine Landkarte von Europa, auf der Mitgliedstaaten der EU hervorgehoben werden. Euro-Länder der EU sind nach dem Jahr der Währungseinführung farblich unterschiedlich gekennzeichnet (mehr in der Langbeschreibung). BildVergroessern

Derzeit laufen auf EU-Ebene die Beratungen dazu, dass unsere gemeinsame europäische Währung auch in einer immer digitaleren Zukunft weiterhin als sicheres, souveränes und effizientes Zahlungsmittel genutzt wird. Neben einem digitalen Euro als Bezahllösung für die sich ändernden Bezahlgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger setzt sich Deutschland durch die Digitalwährung auch für technische Erleichterungen für Transaktionen zwischen Unternehmen sowie von Finanzinstituten untereinander ein. Gleichzeitig wird in der EU daran gearbeitet, die zentrale Rolle des Euro-Bargelds als ein auch in der Zukunft verlässliches und verfügbares Zahlungsmittel gesetzlich weiter abzusichern.

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Eine stabile Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU haben in den vergangenen Jahren im Sinne der vorausschauenden Krisenprävention eine Gesamtstrategie entwickelt, um die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einem umfassenden Reformpaket auf die wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Dies liegt auch im Interesse Deutschlands, das vom Euro und von einem stabilen Euroraum besonders profitiert.

  • Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Fiskalvertrag verankern die Ziele des Schuldenabbaus und der Vermeidung neuer Überschuldung. Er wurde 2024 zuletzt reformiert, um das Regelwerk an die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und solide und tragfähige Staatsfinanzen in Europa zu garantieren.
  • Das Europäische Semester als jährlicher Zyklus dient der Überwachung, Koordinierung und Abstimmung der Haushalts-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auf EU-Ebene.
  • Mit einem weiteren Verfahren („Makroökonomisches Ungleichgewichteverfahren“) können möglicherweise bedenkliche gesamtwirtschaftliche Entwicklungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
  • Im Rahmen einer europäischen Bankenunion wird die Stabilität des Finanzsystems überwacht und krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt.
  • Eine strengere Regulierung des Finanzsektors (unter anderem neue Eigenkapitalvorschriften für Banken, weniger spekulative Finanzprodukte und neue Gesetze zur Bankenrestrukturierung) stabilisiert den Finanzmarkt. Zuletzt wurde in diesem Sinne das EU-Bankenpaket bestehend aus Änderungen der Eigenkapitalverordnung (CRR III) und der Eigenmittelrichtlinie (CRD VI) vom Juni 2024 mit entsprechenden Regelungen beschlossen, wobei europäische und deutsche Besonderheiten von Banken und Unternehmen der Realwirtschaft berücksichtigt wurden.
  • Gleichzeitig wird auf europäischer Ebene geprüft, wie Finanzmarktregulierung zielgerichteter, einfacher und stärker verhältnismäßig ausgerichtet und auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen berücksichtigen kann. Das BMF wirkt daran auf europäischer Ebene mit und achtet auf nationaler Ebene, zum Beispiel bei der Umsetzung der CRD VI auf eine möglichst bürokratiearme und verhältnismäßige Umsetzung, die nicht über die europäischen Anforderungen hinausgeht (kein sogenanntes Goldplating) und gleichzeitig zur Förderung von Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit im Interesse der Realwirtschaft und des Standorts Deutschland aufsichtlich nicht gebotene Belastungen reduziert.
  • Mit dem „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) steht seit September 2012 eine Institution bereit, die Mitgliedstaaten der Währungsunion mit schwerwiegenden Finanzierungsproblemen Stabilitätshilfen leisten kann, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität der Währungsunion unabdingbar ist. Die Hilfen werden unter strikten Auflagen geleistet. Im November 2020 hat sich die Eurogruppe auf eine Reform des ESM geeinigt. Insbesondere soll der ESM künftig eine Letztsicherungsfunktion für den Europäischen Abwicklungsfonds ausüben. Die Reform tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten des ESM das Änderungsübereinkommen ratifiziert haben.

Durch diese Maßnahmen und Reformen sowohl auf europäischer Ebene wie auch auf Ebene der Mitgliedstaaten in den letzten Jahren ist es gelungen, die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Für die zukünftige Krisenprävention und für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten und damit auch des Euroraums ist es nun wichtig, die beschlossene Strategie konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Diskussion zur weiteren institutionellen Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Mit seiner stabilitätsorientierten Politik wird das BMF diese im Rahmen der europäischen Gremien und zusammen mit seinen europäischen Partnern weiter maßgeblich mitgestalten.

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Finanzen und Haushalt der Europäischen Union

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Ausgaben

Im Mehrjährigen Finanzrahmen werden in der EU für mindestens fünf Jahre die jährlichen Obergrenzen für die Gesamtausgaben sowie die Aufteilung nach Politikbereichen festgelegt. Der aktuelle Finanzrahmen wurde im Jahr 2020 beschlossen und gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Er hat ein Volumen von rund 1.210 Mrd. Euro.

Die Ausrichtung der Haushaltsmittel im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen unterstützt die Modernisierung der Volkswirtschaften. Ziel ist es, das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die grüne und digitale Transformation zu begleiten. Insgesamt umfasst der Mehrjährige Finanzrahmen fast 40 Ausgabenprogramme. Im Fokus stehen Wachstum, Innovation und wirtschaftlicher Zusammenhalt. Von den Haushaltsmitteln profitieren alle EU-Mitgliedstaaten und in Deutschland vor allem auch die ostdeutschen Bundesländer. Im Vergleich zum vorherigen Mehrjährigen Finanzrahmen wurde für den laufenden Finanzrahmen die Klimaquote von 20 auf 30 Prozent erhöht.

Die jährlichen Haushalte der EU müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen. Im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wird die durchschnittliche jährliche Höhe der EU-Ausgaben bei voraussichtlich rund 175 Mrd. Euro liegen. Die größten Anteile des EU-Haushalts entfallen auf Struktur- und Agrarpolitik.

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Einnahmen

Die EU wird im Wesentlichen aus Beiträgen der Mitgliedstaaten – den sogenannten Eigenmitteln – finanziert, die jeweils aus den nationalen Haushalten aufgebracht werden. Der Finanzierungsanteil eines Mitgliedstaates wird vor allem durch den jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft der EU (gemessen anhand des Bruttonationaleinkommens) bestimmt.

Das BMF setzt sich stets für eine faire Lastenteilung innerhalb der EU ein. Aufgrund seiner Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlt Deutschland derzeit unter den Mitgliedstaaten den größten Beitrag zum EU-Haushalt. Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt liegt im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 bei rund 22,6 Prozent.

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Next Generation EU

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen einigten sich die Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2020 auf die Einrichtung des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU). Ziel von „Next Generation EU“ ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und im Zuge dessen langfristig das Wachstumspotenzial sowie die Widerstandsfähigkeit der EU-Volkswirtschaften zu stärken.

Next Generation EU“ ist zeitlich, dem Zweck nach sowie in seiner Höhe begrenzt und hat ein Volumen von bis zu 812 Mrd. Euro. Die Mittel im Rahmen von „Next Generation EU“ fließen in Form von Zuschüssen oder Darlehen über die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität sowie über verschiedene Ausgabenprogramme der Union in die Mitgliedstaaten. Sie mussten bis Ende 2023 verplant und müssen bis Ende 2026 ausgegeben werden.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität stellt das größte Ausgabeprogramm im Rahmen von „Next Generation EU“ dar. Um Mittel aus dieser Fazilität zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten Aufbau- und Resilienzpläne aufstellen. In diesen Plänen definieren sie konkrete Investitionen und Reformen anhand von zu erreichenden qualitativen Meilensteinen und quantitativen Zielen. Es werden solche Investitionen und Reformen gefördert, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise die wirtschaftliche und soziale Kohäsion und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gleichzeitig werden über die mit der Fazilität geförderten Maßnahmen neue Maßstäbe bei der Beschleunigung der grünen und digitalen Wende gesetzt: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, 20 Prozent der Mittel für digitale und 37 Prozent für klimarelevante Maßnahmen zu verwenden. Außerdem wurden mit „Next Generation EU“ in den ersten Jahren auch die Mittel für bestimmte andere EU-Ausgabenprogramme verstärkt.

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EU-Finanzkontrolle und Betrugsbekämpfung

Der Schutz der finanziellen Interessen der EU ist zentrales Anliegen des BMF. Das BMF sorgt daher für die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung der gezahlten Mittel aus dem EU-Haushalt mit: in federführender Position innerhalb der Bundesregierung sowie in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen (dem Europäischen Rechnungshof, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)) und den zuständigen Behörden der Bundesländer.

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BMF-Fachpolitik mit europäischer Dimension

Globalisierung heißt für Deutschland besonders Europäisierung – gerade in der Politik. Die wachsende Bedeutung Europas beeinflusst immer stärker die traditionelle fachliche Politik des BMF. Während die Zollpolitik als klassische Domäne des BMF schon lange europäisiert ist, schreitet die europäische Integration auch in den Bereichen Finanzmarkt und Steuern voran. Das BMF wirkt an der einschlägigen Gesetzgebung auf europäischer Ebene im ECOFIN-Rat mit. Europa ist beständig im Wandel. Das BMF gestaltet diesen Wandel mit – zum Wohl der Menschen und in Verantwortung für unsere Zukunft.